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Landkreis Marburg-Biedenkopf verschärft Kontaktbeschränkungen – Ab 19. April nur Distanzunterricht

Kassel 16.04.2021 (pm/red) Mit der Verlängerung der bestehenden Allgemeinverfügung und der Verschärfung der Kontaktbeschränkungen reagiert der Landkreis Marburg-Biedenkopf auf die steigenden Corona-Fallzahlen. Inwieweit weitere Anpassungen an die angekündigten bundesrechtliche Regelungen erforderlich sind, sei derzeit noch offen, wird mitgeteilt. Zuletzt wurden gestern 87  und heute 102 neue Corona-Fälle registriert, 22 Betroffene werden stationär im Krankenhaus behandelt, acht Personen benötigen eine intensivmedizinische Betreuung. Als derzeitiger Inzidenzgröße wird ein Wert von 221,5 benannt.

„Neben diesen konkreten Regelungen muss jedem die Botschaft klar werden, die dahinter steht: Wo und wann immer möglich, müssen wir Kontakte auf das absolut notwenige Maß beschränken. Dies auszuhalten, wird für alle zunehmend schwerer. Der Dreiklang aus Impfen, Testen und Vernunft wird uns jedoch dabei helfen, die Herausforderungen dieser Pandemie gemeinsam zu bewältigen“, unterstrich die Landrätin.

Distanzunterricht in Schulen ab 19. April

Ab Montag, 19. April, bis zunächst Freitag, 30. April 2021, ist der Präsenzunterricht an allen Grundschulen, weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf ausgesetzt.

Kinderbetreuung nur in absolut dringenden Fällen
Im Bereich der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege folgt der Kreis den Empfehlungen des Landes und erneuert seine eindringliche Bitte, die Kinderbetreuung nur in absolut dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen.

„Wir wissen um die Belastung, die das für Eltern und Kinder sowie die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung vor allem nach der bereits langen Zeit der Einschränkungen bedeutet, an dieser Empfehlung führt aber nach Einschätzung unseres Gesundheitsamtes aus infektiologischer Sicht kein Weg vorbei“, sagte Landrätin Fründt.

Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum ab 19. April

Zur weiteren Verringerung infektionsrelevanter Kontakt wird der Kreis die bestehenden Kontaktbeschränkungen verschärfen. Demnach sollen sich ab kommenden Montag nur noch Angehörige eines Hausstandes in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Für den privaten Raum gilt dies als dringende Empfehlung.

Die Allgemeinverfügung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen sowie zum Alkoholverbot vom 30. März wird zunächst bis zum 9. Mai verlängert. Das Alkoholverbot gilt an und in bestimmten Plätzen und Straßen in der Universitätsstadt Marburg, in der Stadt Stadtallendorf, in der Stadt Biedenkopf und in der Stadt Neustadt.

In den beschrieben Bereichen gilt auch weiterhin die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Landesverordnung zu tragen, wenn der Abstand von mindestens 1,50 Meter zu Personen eines anders Hausstandes nicht eingehalten werden kann.

Das Alkoholverbot und die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes gelten an folgenden Orten:

Universitätsstadt Marburg:
– Lahnterrassen
– Elisabeth-Blochmann-Platz
– Gerhard-Jahn-Platz
– Vorplatz Erwin-Piscator-Haus
– Vorplatz des Hauptbahnhofs samt Busbahnhof
– Schlosspark
– Dallesplatz im Stadtteil Ockershausen
– Schülerpark
– Northampton-Park
– Lahnvorland und Lahnauen von Südspange (L 3125) bis Afföllerwiesen/Heinrich-Pöttner-Brücke
– Alter Botanischer Garten
– Hanno-Drechsler-Platz
– Untergasse
– Barfüßerstraße
– Markt
– Ritterstraße
– Schlosstreppe
– Schlosssteig
– Marktgasse
– Hofstatt
– Lahntor
– Hirschberg
– Reitgasse
– Wettergasse
– Neustadt
– Steinweg
– Pilgrimstein
– Rudolphsplatz
– Bahnhofstraße
– Christa-Czempiel-Platz
– Ortenbergsteg
– Nikolaistraße
– Lutherischer Kirchhof
– Friedrichsplatz
– Messeplatz Marburg

Stadt Stadtallendorf:
– Gelände der Georg-Büchner-Schule „Am Lohpfad“
– Parkplatz Freibad in der Waldstraße zwischen „Stadionweg“ und Heinz-Lang-Park
– Festplatz in der „Herrenwaldstraße“
– Heinz-Lang-Park von der Waldstraße bis zum Gelände des Herrenwaldstadions und vom „Stadionweg“ bis zur „Herrenwaldstraße“
– Bereich Marli-Teich zwischen „Gerhart-Hauptmann-Straße“ und „Iglauer Weg“
– Parkflächen auf dem Gelände des Einkaufszentrums „Herrenwaldstraße“
– Niederkleiner Straße beide Straßenseiten
– Waldstraße beide Straßenseiten
– Bereich um die Bärenbachhalle „Am Lohpfad“ / Wendehammer Astrid-Lindgren-Schule
– Bereiche Rathausvorplatz und Stadthalle von der „Bahnhofstraße“ bis „Am Bärenbach“
und „Am Lohpfad“ bis Bärenbachschule

Stadt Biedenkopf:
– Parkplätze des Schlosses Biedenkopf
Stadt Neustadt:
– Bahnhofstraße einschließlich Bahnhofsvorplatz
– Marktstraße einschließlich Marktplatz

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