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Willingshausen will´s wissen: Neue hauptamtliche Stelle soll Ende April beschlossen werden

10.04.2022 (pm/red) Per 8.  April hat Udo Schölling, Vorsitzender der Gemeindevertretung Willingshausen, seine Kolleginnen und Kollegen GemeindevertreterInnen zu einer öffentlichen Sitzung für Dienstag,  26. April 2022 20:00 Uhr, in das Kulturhaus der Generationen im Ortsteil Wasenberg eingeladen. Als einziger Tagesordnungspunkt neben den Regularien (Begrüßung, Fragestunde, Mitteilungen) findet sich Top 2. Einrichtung einer zusätzlichen hauptamtlichen Stelle in der Willingshausen Touristik ab 2022; hier: Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel – Erläuterungen werden nachgereicht.

Bericht in das Marburger. am 17. März 2022

Es ist mit der Wahrnehmung personeller Veränderungen in Willingshausen in Gestalt des neuen Bürgermeisters Luca Fritsch und von Marina Rüdiger als neue Kuratorin für das Künstlerstipendium nicht getan. Es soll weiter professionalisiert werden, wozu die Schaffung einer neuen hauptamtlichen Stelle bei der ohnehin sehr schlank ausgestatteten Kommune ein wesentlicher Schritt sein kann. Lange schon stößt das Wirken ehrenamtlicher MitarbeiterInnen an seine Grenzen in Willingshausen. Mehr noch, wie berichtet, gehen vom fehlenden professionellen Handeln bei der WTB signifikante negative Folgewirkungen aus.

Erläuterungen werden nachgereicht. . .

Offensichtlich ist man im Rathaus damit beschäftigt Weitergehendes zu der neuen hauptamtlichen Mitarbeiterin (oder Mitarbeiter) erst noch zu definieren, festzulegen, um es dann in einer Ausschreibung veröffentlichen zu können. Das ist  ebenso notwendig wie wohllöblich. Nachdem Luca Fritsch die bisherige Millioneninvestition Gerhardt-von-Reutern-Haus als Planungsruine übernehmen musste, will und kann das neue Gemeindeoberhaupt nicht auch noch in eine gefährliche Falle tappen ohne Plan, Konzept und vorherige Zieldefinition eine teure hauptamtliche Stelle schaffen zu wollen.

Insofern bleibt abzuwarten, was im April vor und nach Ostern im Rathaus ersonnen, beraten und dann als Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss gehen wird. Denn dort wird die Schaffung der hauptamtlichen Stelle, die als Tagesordnungespunkt in der Gemeindevertretersitzung vertagt wurde, vorgestellt und erläutert werden. Die Beschlussvorlage dieses Ausschusses der Gemeindevertretung ist dann maßgeblich für die Abstimmung im Gemeindeparlament. Diese gerät dann zur Formsache. Vermutlich rekurriert der Bürgermeister wieder auf Einstimmigkeit. Diese gab es bei allen Abstimungen der Tagesordnung in der Märzsitzung, in der der Haushalt 2022 verabschiedet wurde.

Zugleich gibt es in der Tagesordnung der Sitzung am 26. April bereits eine Aussage und Festlegung, die überraschen kann. Jedenfalls bei genauerer Betrachtung. Die hauptamtliche Stelle soll nicht etwa in der Gemeindeverwaltung angesiedelt sein. An deren Stelle soll die Willingshausen Touristik Betriebsgesellschaft mbH (WTB) Träger der Stelle und damit Arbeitgeber werden. Bei der WTB ist die Gemeinde Willingshausen Mehrheitsgesellschafter (52 Prozent) zusammen mit drei örtlichen Vereinen. Insofern – könnte Mensch denken – habe die Gemeinde das Heft in der Hand.

WTB versagt und vernachlässigt ihre Aufgaben

Das Heft hatte die Gemeinde, sprich der langjährige Bürgermeister Heinrich Vesper, eben nicht in der Hand. Es sind Ereignisse passiert und Vollzüge geduldet worden die bedenklich waren und nachdenklich stimmen müssen. Zugleich hat die WTB ihre eigentliche Aufgabe, die nun einmal nicht im Betrieb des improvisierten Cafés „Les beaux artes“ in der ohnehin beengten Kunsthalle liegen kann, deutlich verfehlt und vernachlässigt. Nur ein Beispiel dafür sind die ausgesprochen quantitativ dürftigen Möglichkeiten in Willingshausen ein Domizil zum Übernachten zu finden. Sieht man vom Hotel Bechtel in Zella ab, welches vom Geschehen in Willingshausen weitab ist, kommt man gerade so auf 10 Betten im Malerdorf, bestenfalls. Das kann befremden, ja bestürzen, ist aber eine leidige Tatsache.

Die ersten beiden Eintragungen des sogenannten „Gastronomieführer“ Willingshausen auf der offiziellen Internetseite >www.willingshausen.de<. Würde man die Liste mit gleich mehreren Falschmeldungen (!) „Übernachtungsverzeichnis“ nennen, wäre es vielleicht angemessen. Das Wort „Gastronomieführer“ zeugt von deutlicher Ahnungslosigkeit, ja Inkompetenz, bei der hier eigentlich zuständigen WTB.

Auf Anfrage der Redaktion von das Marburger. hat die WTB-Geschäftsführerin Helena Hergert, im Hauptberuf Leiterin der Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung Willingshausen, einen Verweis auf eine Auflistung auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung gesendet. Überschrieben ist diese Auflistung mit „Gastronomieführer„. Dieser sogenannte „Gastronomieführer“ von, für oder über Willingshausen ist zunächst einmal krass anmaßend: Außer dem „Landgasthaus Pfalzgraf“ in Merzhausen und „Landgasthof Hotel Bechtel“ mit Restaurant gibt es keine Gastronomie in Willingshausen.
So etwas nennt man allgemeinhin Hochstapelei.

Hochstapelei beim sogenannten Gastronomieführer Willingshausen

Der sogenannte „Gastronomieführer“ Willingshausen immer noch mit falschen Eintragungen per 10. April 2022. Bildschirmfoto 10.04.2022: Montage untereinander und Markierungen Hartwig Bambey

Nicht genug damit, dass unter Gastronomie in Willingshausen mehrfach Zimmervermietung faktenwidrig aufgelistet wird. Das ließe sich vielleicht erklären und entschuldigen. Es fehle eben an einer touristischen Fachkraft oder man habe es bisher nicht besser gewusst. Doch längst wurde durch das Marburger. aufgedeckt und der Gemeindeverwaltung und WTB-Geschäftsführerin mitgeteilt, und zudem inzwischen auch in der Dorf-Zeitung Willingshausen darauf hingewiesen, dass diese Listung der Gemeinde Willingshausen deutliche Falscheinträge aufweisst: Das „Ferienappartment Schlemmer“, Alsfelder Str. 17, existiert seit mehreren Jahren nicht mehr, wie der Redaktion auf Nachfrage mitgeteilt wurde. Gleiches gilt für die Ferienwohnung „Zur Dilmark“, Dilmarksweg 2. Seit dem Jahr 2019 wird dort keine Vermietung mehr angeboten, wurde auf Nachfrage mit Unverständnis darüber mitgeteilt.

Nicht genug damit, die beiden vormaligen Betreiber informierten im persönlichen Gespräch, dass sie ihren Rückzug als Vermieter bereits mehrfach der WTB bzw. der Gemeindeverwaltung mitgeteilt hätten. Damit ist es geradezu schon skandalös, wie unseriös in Willingshausen als Tourismusort im Rotkäppchenland mit touristischen Informationen umgegangen wird. Dies muss um so schwerer wiegen als das Marburger. bereits darüber berichtet hat und Probleme öffentlich gemacht hat.

 
Festzustellen sind mithin gravierende Fehler, Unterlassungen und Falschinformationen im touristischen Bereich in Willingshausen. Diese bestehen seit langem und dauern an, obwohl die Gemeindeverwaltung darüber bereits seite Jahr und Tag, zuletzt vor Wochen mehrfach informiert wurde. Das ist schwerwiegend. Es passt nicht in das Bild eines Neuanfangs mit neuem Bürgermeister. Selbstverständlich kann Bürgermeister Luca Fritsch in kaum 100 Tagen nicht bereits alle Bereiche und Problemfelder überblicken, angehen und Fehlstellen korrigieren. Dafür ist zunächst einmal die Gemeindeverwaltung zuständig – und die WTB. Der diesbezügliche Befund, erhoben am 10. April 2022,  ist mehr als ernüchternd und darüber zu informieren fällt nicht leicht.
 
Wenn das nur alles wäre! Irgendwie hat man im Rathaus, seitens WTB-Geschäftsführerin Hergert oder „ehrenamtlich“ bei der WTB Mitarbeitender, auf die deutlichen Hinweise von das Marburger. reagiert. Irgendeine Person hat sich des Themas und der Problematik offensichtlich angenommen. Das belegt der Neueintrag „FeWo Rosskopf“.  Es gibt mithin Eingriff und Veränderung mitzuteilen. Aber das Ganze Machwerk „Gastronomieführer“ ist weiterhin fehlerhaft und enthält Falschmeldungen. So etwas ist gleichermaßen unglaublich wie ein geradezu unverschämter Umgang mit Steuergeldern. Herr Bürgermeister übernehmen Sie!
Und bedenken Sie bitte ob Sie in diesem Konstrukt mit der eigens für den Tourismus geschaffenen Gesellschaft, der WTB, dieser offensichtlich versagenden Gesellschaft außerhalb des Rathauses und selbstverständlicher Pflichten und Treuepflicht zum Dienstherrn die neu zu schaffende hauptamtliche Stelle zuordnen lassen wollen und dies dann verantworten können. Viele werden genau hinschauen, die Zeit des Wegschauens ist vorbei.
 

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