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Initiativen zur Rehabilitation in der Bundesrepublik verurteilter Homosexueller

Marburg 28.9.2012 (pm/red) Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat aktuell einen Antrag der Länder Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen beschlossen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung Homosexueller zu ergreifen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verurteilt wurden. Die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller wird als trauriges und beschämendes Kapitel deutscher Geschichte betrachtet. Bisher wurden nur Urteile gegen Homosexuelle aufgehoben, die unter nationalsozialistischer Herrschaft ergangen sind. Dies wird als inkonsequent und widersprüchlich betrachte, weshalb die Bundesregierung endlich weitere Maßnahmen zur Rehabilitierung der Betroffenen treffen müsse, meinen die Antragsteller.

Der einstimmige Beschluss des hessischen Landtags von dieser Woche zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP die Aufarbeitung strafrechtlicher Verfolgung homosexueller Menschen betreffend sei Beleg für den sensiblen Umgang mit diesem Thema, meint der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Hartmut Honka. Mit dem Antrag spricht der Landtag eine Entschuldigung bei allen nach dem ehemaligen § 175 StGB verurteilten homosexuellen Menschen aus.

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt den einstimmig gefassten Beschluss des Hessischen Landtags, der sich bei den homosexuellen Bürgern für deren strafrechtliche Verfolgung in aller Form entschuldigt hat. Das sei ein deutliches und wichtiges Signal an die Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen bis in das Jahr 1994 verurteilt wurden.

„Mit seinem heutigen Beschluss setzt der Hessische Landtag mit einer Entschuldigung gegenüber den Opfern für die erfolgte strafrechtliche Verfolgung ein deutliches Zeichen gegen die Diskriminierung und strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen“, erklärte Frank Blechschmidt, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion.

Die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, lobte den fraktionsübergreifenden Antrag gelobt. „Mit dem dieser Debatte zugrunde liegenden Antrag hat sich der Hessische Landtag sehr umfassend mit der Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen befasst. Die Einstimmigkeit, mit der dieses Haus das geschehene Unrecht rügt und sich bei allen Betroffenen entschuldigt, ist dem Thema angemessen und auch notwendig“.
Die Landesregierung müsse zudem die Bundesratsinitiative des Landes Berlin unterstützen, damit die Bundesregierung die formelle Aufhebung der einschlägigen Strafurteile und auch eine entsprechende Entschädigung prüfe, sagte Hofmann.

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