Orientierungswoche mit Stadtrallye für Erstsemester ab 8. April

29.03.2024 (pm/red) Vom 8. bis 12. April sind aktive Fachschaften und Teamer der Philipps-Universität als Unterstützer beteiligt neuen Studierenden Orientierung und Ortskenntnisse in der Stadt und Uni Marburg zu vermitteln. Wie Stundenpläne erstellt werden und …

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Gericht kippt Maskenpflicht an der Philipps-Universität Marburg

04.050.2022 (pm/red) Ein Aktivist von Weiterdenken-Marburg und den „Studenten-stehen-auf Marburg“ – Gabriel Schnizler – hatte gegen die Maskenpflicht an der Uni geklagt. Das Verwaltungsgericht Gießen hat ihm Recht gegeben. Es stellte fest: „Klarzustellen ist dabei zuvorderst, dass weder das Infektionsschutzgesetz selbst noch die derzeit geltende Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung – CoBaSchuV -) vom 29. März 2022 in der Fassung vom 29. April 2022 der Antragsgegnerin eine einschlägige Ermächtigungsgrundlage zur Anordnung der streitigen Maskenpflicht bietet.“ (AZ 3 L 793/22.GI )

Das Urteil sei noch nicht „rechtskräftig“, da die Philipps-Universität Marburg noch Rechtsmittel einlegen kann, wird von Weiterdenken-Marburg dazu in einer Pressemitteilung informiert.  Laut Bericht der „Legal Tribune Online“ gilt das Urteil zunächst nur für den Kläger. Uni-Sprecherin Dr. Gabriele Neumann erklärte gegenüber der Oberhessischen Presse, die Uni wolle an der Maskenpflicht festhalten.

Gabriel Schnizler empört sich über diese Pläne: „Die Universität will ihren unfassbar dreisten und unethischen Weg im fortgesetzten Rechtsbruch beschreiten.“ Er kündigt an, dass weitere Studierende nun klagen werden: „Wir als Studenten, Staatsbürger und freie Menschen werden dieses tyrannische Unrecht weiterhin nicht hinnehmen. Die Entscheidung der Uni, eine als rechtlich unzulässig beurteilte Entscheidung für alle übrigen Studenten stumpf aufrecht zu erhalten ist ein unfassbarer Skandal. Jetzt werden wir viele Studenten sammeln, die diesen Prozess wiederholen.“

Rechtsanwalt Markus Haintz sieht die Uni hier auf dünnem Eis: „In der Theorie stimmt es zwar, dass der Beschluss nur für meinen Mandanten gilt. Die Universität begeht damit aber vorsätzlichen Rechtsbruch. Sie setzt sich über einen Gerichtsbeschluss hinweg. Trotz fehlender Rechtsgrundlage sollen die Studenten weiterhin Maske tragen, bis auf meinen Mandanten. Jeder, der jetzt schlau ist, kann sofort einen Anwalt beauftragen. Wenn das eine Menge Studenten machen, kostet es die
Universität eine riesige Menge an Geld. Vom Ruf gar nicht erst zu sprechen.“

Dr. Frank Michler fragt den Präsidenten der Philipps-Universität: „Wollen Sie wirklich, dass nun mehrere Studentinnen und Studenten das gleiche Verfahren – mit erwartbar gleichem Ausgang – vor dem VG Gießen anstrengen? Die Gerichtskosten für die zu verlierenden Prozesse sollte die Philipps-Universität Marburg lieber in Verbesserungen von Forschung und Lehre investieren.“
Dr. Michler fordert: „Heben Sie die Maskenpflicht für alle Angehörigen der Philipps-Universität Marburg umgehend auf!“ Auch der Kreistag Marburg-Biedenkopf will weiter an der Maskenpflicht
festhalten. Dr. Michler hat dazu am Montag eine Klage beim Verwaltungsgericht Gießen eingereicht, um den gleichen Sachverhalt für die Sitzungen des Kreistages und seine Gremien prüfen zu lassen.

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