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Gemeinde Ebsdorfergrund und Stadt Marburg verzichten auf Vorabprüfung von Wahlplakaten

Die Bürgerliste Weiterdenken hat unzulässige Forderungen an Parteien und Wählerinitiativen aufgedeckt und verhindert.

29.01.2026 (pm/red) Die bei der Kommunalwahl 2026 für den Kreistag und die Marburger Stadtverordnetenversammlung kandidierende Bürgerliste Weiterdenken dankt Bürgermeister Hanno Kern, Ebsdorfergrund, und der Marburger Stadtverwaltung für eine professionelle Klärung und Problembeseitigung im Vorfeld der anstehenden Wahl.
Als Voraussetzung für die Genehmigung zum Aufhängen von Wahlplakaten in der Gemeinde Ebsdorfergrund hatte diese die Parteien und Wählergruppen dazu aufgefordert, Abzüge der Plakatmotive an die Gemeindeverwaltung zu senden. Sie berief sich dabei auf eine im Juni 2023 von der Gemeindeversammlung beschlossene Regelung ihrer Gemeindesatzung.

Auch die Stadt Marburg forderte die Vorlage der Plakatmotive vorab als Voraussetzung für die Nutzung der von der Stadt  zur Verfügung gestellten Plakatierungsflächen. Einige Parteien und Wählergruppen hatten bereits folgsam ihre Plakatmotive zur Prüfung eingereicht, stellte sich heraus, als Frank Michler von der Bürgerliste Weiterdenken aktiv wurde.

Grundgesetz verbietet staatliche Vorzensur

Die Bürgerliste Weiterdenken, die sich für die Erhaltung von Meinungsfreiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt, sah darin einen offenkundigen Verstoß gegen das in Artikel 5 des Grundgesetzes formulierte Zensurverbot. Dieses verbietet es staatlichen Stellen, Meinungsäußerungen vor ihrer Veröffentlichung präventiv zu prüfen.

Nach dem Hinweis der Weiterdenker auf die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit einer Vorabprüfung haben Bürgermeister Hanno Kern (parteilos) und der Gemeindevorstand den Sachverhalt beraten und die Rechtslage erneut geprüft. Von nun an verzichten sie auf die Vorlage der Motive“, berichtet Frank Michler von seiner erfolgreichen Intervention.

Professionelle Klärung im Ebsdorfergrund

Michler, er ist Kandidat der Bürgerliste Weiterdenken für den Kreistag und die Stadtverordnetenversammlung Marburg, dankte dem Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund für die schnelle und professionelle Klärung:

Bei der Umsetzung von gültigen Vorgaben der EU kann eine öffentliche Verwaltung schon mal über das Ziel hinausschießen und unerwünschte Nebenfolgen bewirken. Wichtig ist, dass Verwaltungen kritik- und korrekturfähig bleiben, wie es hier der Fall war. Durch konstruktive und offene Kommunikation aller Beteiligten konnte hier ein rechtliches Problem schnell geklärt und unnötiger längerer Streit vermieden werden.

Die Gemeinde Ebsdorfergrund will ihre Satzungsregelung vermutlich bei nächster Gelegenheit überarbeiten, um sie in Einklang mit den Rechtsgrundlagen – insbesondere dem Zensurverbot in Artikel 5 Grundgesetz – zu bringen.

EU-Bürokratiemonster: Missverständnisse auch in der Marburger Stadtverwaltung

In Rathaus und der Stadt Marburg zeigte sich ein ähnlich gelagertes Problem. Auch von der Stadt wurde den kandidierenden Parteien und Wählergruppen die Zusendung von Plakatmotiven abverlangt, zudem eine rechtliche Erklärung nach einer neuen EU-Verordnung. In einem Schreiben vom 21.01.2026 hieß es: „Die Plakatierung ist erst nach Vorlage der genannten Unterlagen möglich.

Die Stadt sehe sich aufgrund der „Verordnung (EU) 2024/900“ (TTPA) verpflichtet, eine „Erklärung nach Artikel 7 der TTPA-Verordnung“ sowie die Plakatmotive (vorab) einzuholen und an den Dienstleister weiterzuleiten, bei dem sie 10 Großflächen für die Wahlplakatierung angemietet habe, wurde dazu als Begründung mitgeteilt.
Die Pflichten nach Artikel 7 dieses EU-Bürokratiemonsters richten sich jedoch ausdrücklich an Werbedienstleister. Kommunen, die für den Wahlkampf Plakatierungsflächen kostenlos und zur Wahrung der Chancengleichheit bereitstellen, erbringen aber keine Werbedienstleistung, sondern erfüllen eine hoheitliche Aufgabe, so die grundsätzliche Rechtslage.

Stadtverwaltung Marburg korrigiert sich nach Hinweisen der Weiterdenker

Auch an die Stadtverwaltung Marburg adressierte die Bürgerliste Weiterdenken rechtzeitig. Mit einem Schreiben vom 24.01.2026 machte Michler die Stadt auf die rechtlichen Probleme aufmerksam, die durch eine solche verfassungswidrige Vorzensur entstanden wären. Die Stadt reagierte mit einer sorgfältigen Prüfung. Am 28.01.2026 korrigierte die Stadt ihre ursprüngliche Mitteilung und informierte korrigierend:
Darüber hinaus möchten wir Ihnen mitteilen, dass es nach unserer Prüfung der EU-Verordnung und anschließender Rücksprache mit DSM – anders als zunächst kommuniziert – nicht notwendig ist, eine Erklärung nach Art. 7 der Verordnung 2024/900 abzugeben. Die bereits eingereichten Erklärungen werden wir hier vernichten. Ferner bitten wir, von der Übersendung der Motive abzusehen.

TTPA – ein weiterer EU-Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit

„Durch die umgehende Klarstellung und den Verzicht auf eine Vorzensur der Wahlplakate noch vor Beginn der Plakatierungsphase konnten weitergehende rechtliche Probleme für die Integrität der Kommunalwahl vermieden werden“, belobigt Michler die Reaktion Marburger Stadtverwaltung mit der schnellen Korrektur.

Er kritisiert jedoch die EU-Verordnung, welche für solches Verwaltungschaos mitten im Wahlkampf verantwortlich ist: „Wenn selbst eine große und erfahrene Stadtverwaltung wie die in der Universitätsstadt Marburg diese EU-Verordnung missversteht, dann gibt es da offenkundig ein massives Problem.“

Plakat Bürgerliste Weiterdenken zum destruktiven Wirken der EU

Die bürokratischen Nachweispflichten aus der neuen EU-Verordnung über „Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ (TTPA) sind so massiv, dass die großen Plattform-Anbieter wie Facebook, YouTube und X bereits beschlossen haben, keinerlei bezahlte politische Werbung in der EU mehr anzubieten. Meinungsfreiheits-Anwalt Joachim Steinhöfel hat dies im Interview mit Maximilian Tichy scharf kritisiert.

EU-Regeln und Sanktionen zertrümmern die Grundlagen des Rechtsstaates

Dieser Vorgang im Vorfeld der Hessischen Kommunalwahl 2026 zeigt, dass es gerade im Kommunalwahlkampf notwendig und wichtig ist, die Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch Übergriffigkeiten der EU – sich in kommunalem Handlen niederschlagend – anzuprangern. Die Bürgerliste Weiterdenken hat daher eines ihrer Plakatmotive – die jedoch weder in Ebsdorfergrund noch in Marburg zur Vorabprüfung eingereicht wurden – den Folgen der EU-Sanktionen für den Rechtsstaat gewidmet.

„Wir zeigen unsere Plakate gerne – an Plakatwänden und Laternenmasten im ganzen Landkreis sowie auf unseren Webseiten, nicht aber für eine verfassungsrechtlich unzulässige Vorabprüfung bei einer Behörde“ kommentiert der Spitzenkandidat der „Bürgerliste Weiterdenken“.

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