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Telefonüberwachung bei Journalisten – Humanistische Union Marburg empört über Abhörmaßnahmen

ParagrafenfrageMarburg 28.2.2013 (pm/red) Nachstehend veröffentlichen wir eine soeben eingetroffene Pressemitteilung zum einem aktuellen und brisanten Fall staatlicher Überwachung von Journalisten per Telefon und E-Mail. Mit betroffen ist dabei ein Journalistenkollege aus Marburg:

Gegen eine ausufernde staatliche Schnüffelei bei Journalisten protestiert die Humanistische Union Marburg . Im Zuge von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg sind die Telefonanschlüsse von zwei hessischen Journalisten abgehört worden. Dabei wurden auch ihre Telefonate mit zwei Vorstandsmitgliedern der Humanistische Union Marburg (HU) mitgeschnitten.
„Ich bin erschüttert darüber, dass auch meine Telefongespräche belauscht worden sind“, erklärte der Marburger HU-Regionalvorsitzende Franz-Josef Hanke am heutigen Donnerstag. Für den Bürgerrechtler und Journalisten ist die Abhöraktion ein Ausdruck unverhältnismäßiger Neugier von Staatsorganen.

Abgehört wurden ein Fachjournalist aus Mittelhessen sowie ein Journalist und Buchautor der Frankfurter Rundschau (FR) aus Wiesbaden. Über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten waren sie diesem Lauschangriff ausgesetzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen war ihre Überwachung nicht legal. Mitte 2011 kam es zu vermutlich strafrechtlich relevanten Taten bei zwei hochgesicherten Gen-Versuchsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt. Dabei entwendeten die offenbar unbekannten Täter Unterlagen mit sehr sensiblem Inhalt.

Diese Unterlagen gelangten auf anonymen Weg in einem Päckchen nach Reiskirchen in Hessen. Dort fiel das Material in die Hände eines Fachjournalisten.
Diese Unterlagen gab er am 14. November 2011 freiwillig an Beamte des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt heraus. Anfang Februar 2013 benachrichtigte nun die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg den betroffenen Fachjournalisten davon, „dass es in dem ehemaligen Strafverfahren für die Erforschung des Sachverhaltes oder die Ermittlung des Aufenthaltesortes der Beschuldigten erforderlich gewesen ist, aufgrund richterlicher Anordnung des Amtsgerichts Magdeburg ohne ihr Wissen die Telekommunikation zu überwachen und/oder Verkehrsdaten für den o.g. Anschluss zu erheben„.

Anscheinend aus formalen Gründen hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Fachjournalisten und einen weiteren Beschuldigten eingeleitet. Mangels eines hinreichenden Tatverdachts wurden diese Verfahren aber wieder eingestellt. Offenbar waren der Staatsanwaltschaft keine Tatsachen bekannt, die einen wie auch immer gearteten Tatverdacht gegen die beiden betroffenen Journalisten hätten begründen können.

Im Zuge der Überwachungsaktion wurden sowohl Telefonate des Gießener Rechtsanwalts Tronje Döhmer als auch Ferngespräche des Marburger Journalisten Hanke abgehört. Beide gehören dem Regionalvorstand der größten und ältesten deutschen Bürgerrechtsorganisation an.

„Das Abhören von Bürgerrechtlern kennt man eigentlich nur aus diktatorischen Staaten“, bemerkte Hanke. „Gleiches gilt auch für die Bespitzelung von Journalisten.“

Eine demokratische Justiz dürfe Journalisten, die aus guten Gründen durch ein grundgesetzlich garantiertes Zeugnisverweigerungsrecht geschützt sind, nicht klammheimlich als Informationsquelle anzapfen. Damit gefährde sie die Vertrauenswürdigkeit der Abgehörten gegenüber ihren Informanten und letztlich ihre journalistische Arbeit.

„Investigativer Journalismus ist eine tragende Säule einer freien Presse“, betonte Hanke. Das langjährige Bundesvorstandsmitglied der Deutschen Journalisten-Union (DJU) forderte die beteiligen Behörden auf, die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Übergriff auf die Pressefreiheit unverzüglich aus sensiblen Positionen zu entfernen.

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