Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

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Demonstration für ein gutes Bundesteilhabegesetz

Protesttag Berlin 2016Marburg 19.5.2016 (pm/red) An der Demonstration in Berlin am 04.05.2016 für ein gutes Bundesteilhabegesetz nahmen auch zwei Mitglieder der Multiple Sklerose Selbsthilfegruppe Marburg-Biedenkopf teil. Mit einer Kundgebung vor dem Kanzleramt mit anschließendem Protestmarsch Richtung Brandenburger Tor und dortigem Bühnenprogramm machten nach Angaben des Berliner Behindertenverbandes etwa 5.000 Teilnehmer auf die, aus ihrer Sicht, gravierenden Mängel des Bundesteilhabegesetzes aufmerksam. Motto: „Gegen die Verweigerung der Teilhabe mitten in der Gesellschaft.“

Wesentlicher Punkt der Kritik ist, dass das lange erkämpfte Wunsch- und Wahlrecht mit einem Kostenvorbehalt versehen werden soll. Das heißt Menschen mit Behinderung können aus wirtschaftlichen Gründen auf die Unterbringung in Wohngruppen, früher Heimen, verwiesen werden. Die Wahl zu einer eigenen Wohnung hängt damit vom Willen des Kostenträgers ab. Nach Ansicht vieler ein klarer Verstoß gegen die UN BRK, in der die oberste Priorität kurz zusammengefasst lautet: nichts über uns ohne uns. Das Forum behinderter JuristInnen ist „entsetzt darüber, was uns als Verbesserung zu verkaufen versucht wird“.

Protesttag Berlin 2016 IIDie Abordnung aus der MS SHG, Heike Emmel und Christ Trilse, gehört zu den 7,5 Millionen Menschen in Deutschland mit Behinderung, denen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung mit der Überschrift „Deutschlands Zukunft gestalten“ ein modernes Bundesteilhabegesetz zugesichert wurde. Nach der Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention 2009 sollte damit Inklusion in der Gesetzgebung verbindlich ankommen. Doch der vorliegende 369 Seiten starke Gesetzesentwurf wird in vielen Stellungnahmen als unzureichend oder sogar Rückschritt bezeichnet.
Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben geht sogar soweit, „besser kein Gesetz als dieses“.

Die Bedürftigkeitsprüfung bleibt, bei etwas geänderten Vermögensfreigrenzen und gering geänderten Einkommensgrenzen. Wenn der Bezieher der Teilhabeleistung Grundsicherungsbezieher ist, was relativ häufig der Fall ist, ändert sich nichts. Allein die geringen Erwerbsunfähigkeitsrenten im Durchschnitt bei 613,- Euro, führen in die schon lange beklagte Armut durch Krankheit. Corinna Rüffer, SPD Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, forderte daher, „Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden“.

Große Kritik erhebt sich auch gegen die mögliche Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflegekasse. Betroffene befürchten Objekt der Fürsorge zu bleiben und zwischen den beiden Kostenträgern noch mehr um ihr Recht kämpfen zu müssen.

Die Finanzierung der Teilhabeleistung bleibt in Händen der Bundesländer und Kommunen, während die 5 Millionen Euro, die ursprünglich zur zweckgebundenen Entlastung im Rahmen des Bundesteilhabegesetz geplant waren, längst von dieser Zweckbindung frei sind. Kern des Gesetzes ist selbst nach Angaben der Bundesregierung, keine Kostendynamik im Bereich Teilhabe zuzulassen. Das heißt, Inklusion ohne Mehrkosten. Die Vorsitzende des VDK sagte: „Ohne ausreichende Finanzierung bleibt das Gesetz nur Papier mit gut gemeinten Worten“.

Bernd Gökeler als Gruppenleiter der MS SHG Marburg-Biedenkopf, der öffentlich für die Teilnahme an der Demo intensiv geworben hat, wundert sich über das geringe spürbare Engagement der großen Verbände. „Schließlich geht es bei der Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes um einen Rückschritt hinter die Zeiten der Integration. Freie Wahl der Wohnform, freie Wahl der Arbeitsform, freie Wahl des Betreuers und anderes mehr sind Grundrechte. Es geht nicht um Luxus, sondern nur darum mit Behinderung so leben zu können wir alle anderen auch und das sichert nicht nur die UN BRK zu, sondern auch das Grundgesetz.

Inklusion ist kein neues Vorrecht, sondern Teil des Grundgesetzes. „Der Staat hat die Voraussetzungen zu schaffen, dass allen Bundesbürgern ein menschenwürdiges Dasein und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Es ist Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für den Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen“, wie es das Bundesverfassungsgericht schon vor vielen Jahren ausgeführt hat. Bei der Verleihung des Karlspreises vor kurzem hat Papst Franziskus die Forderung nach Inklusion noch kürzer auf den Punkt gebracht: „Aufgabe ist die Wandlung von der hindernislosen Gesellschaft zur sozialen Gesellschaft“. Das muss sich in einem Bundesteilhabegesetz das den Namen auch verdient wiederfinden,“ fordert Gökeler.

Nach Ansicht der beiden Mitglieder der MS SHG Marburg-Biedenkopf war die von der ISL zur Demo mitgebrachte Freiheitsstatue im Rollstuhl das passende Symbol. Freiheitsrechte gelten uneingeschränkt für alle Menschen.

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