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Gesetzentwurf zur Wohnraumförderung in Hessen vorgelegt

Haus-5140625 Die Landtagsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen vorgelegt. Die Novelle des Wohnraumförderungsgesetzes sei ein wichtiger Schritt für eine moderne, zielgerichtete und effiziente Wohnungspolitik, sagten die zuständigen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulrich Caspar, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martina Feldmayer.

Die drei wichtigsten Punkte seien die gleichrangige Förderung von Mietwohnungsbau und Eigentumsförderung, die Schaffung von zusätzlichem studentischem Wohnraum sowie ein Mittelstandsprogramm zur Unterstützung von Haushalten mit mittlerem Einkommen.

Mit den Regelungen solle reagiert werden auf die aktuellen Probleme am Wohnungsmarkt, die vor allem durch den Mangel an bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen im Ballungsraum vorherrschen, erläutern Feldmayer und Caspar.

Gleichrangigkeit der Förderziele für Eigentum und Mietwohnungsbau

Die Eigenheimförderung und der Mietwohnungsbau werden als gleichrangige Förderziele eingestuft. Im derzeit noch gültigen Gesetz wird die Eigentumsförderung vorrangig vor der Förderung von Mietwohnraum behandelt. Dazu Martina Feldmayer: „Mit der Änderung soll erreicht werden, dass besser flexibel auf den jeweiligen Bedarf an Wohnraum eingegangen werden kann. Eine Unterstützung ist dann nötig, wenn das Wohnungsangebot nicht angemessen auf dem Wohnungsmarkt vorhanden ist, was insbesondere das dicht besiedelte Rhein-Main-Gebiet betrifft.“

Förderung von studentischem Wohnen

Studentischer Wohnraum ist in den meisten Universitätsstädten knapp, vor allem für einkommensschwache Studierende. Das Gesetz schafft die Möglichkeit, zusätzlichen studentischen Wohnraum mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung zu generieren. „Wir haben gute und attraktive Hochschulstandorte in Hessen und stehen jetzt in der Pflicht, dem Zulauf an Studierenden auch Rechnung zu tragen und die Studierenden mit einem angemessen Wohnungsangebot versorgen zu können“, meint Martina Feldmayer. Das Änderungsgesetz gebe die Möglichkeit, dazu Schwerpunkte zu setzen und den Ausbau von studentischem Wohnraum besser und gezielt fördern zu können.

Mittelstandsprogramm


Vor allem in den Ballungsgebieten wird bezahlbarer Wohnraum auch für Bezieher durchschnittlicher Einkommen knapper, wird konstatiert. Mit dem Mittelstandsprogramm soll der Wohnungsbau für die Menschen gefördert werden, die sich schlecht auf dem freien Wohnungsmarkt versorgen können, aber zu viel verdienen, um eine Sozialwohnung beziehen zu können. Daher soll die soziale Wohnraumförderung auch auf Haushalte mit mittlerem Einkommen ausgeweitet werden.
Caspar und Feldmayer machten zudem deutlich, dass das Änderungsgesetz die besonderen Bedürfnisse von behinderten Menschen berücksichtigen soll, indem es Wohnraum für Menschen mit Behinderungen schaffen will und Wohngemeinschaften zur gegenseitigen Unterstützung von Hilfsbedürftigen besonders beachtet.

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