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Landkreise setzen Urteil des Verfassungsgerichtes zu Asylbewerberleistungen um und erwarten Finanzierungszusage vom Land

Marburg 14.9.2012 (pm/red)  „Unmittelbar nachdem der Hessische Sozialminister auf Forderung des Hessischen Landkreistages am 22. August 2012 endlich die notwendigen Vorgehensregelungen erlassen hat, haben die Landkreise mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Asylbewerberleistungen begonnen. Damit erhalten die Leistungsberechtigten nun auch in Hessen die vom Verfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2012 geforderten erhöhten Leistungen. Rückwirkend zum 1. August 2012 bekommt ein Leistungsberechtigter (Haushaltsvorstand) anstatt bislang rund 225 Euro nunmehr 346 Euro monatlich als Grundleistung ausgezahlt“, erklärt der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach, anlässlich der Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes.  

Neben der positiven Bewertung der Umsetzung durch die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte wurde vom Präsidium des Hessischen Landkreistages aber auch erneut auf die ungeklärte Finanzierungssituation hingewiesen. Nach wie vor hat sich das Land nicht dazu geäußert, dass es die mit der Umsetzung des Urteils entstehenden Mehrkosten, die auf ein Volumen von rund 10 Millionen Euro pro Jahr in Hessen geschätzt werden, übernimmt. Außerdem haben aktuelle Erhebungen nochmals verdeutlicht, dass bereits in den vergangenen Jahren die Gewährung von Leistungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern bei den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten für große Defizite in den Haushalten gesorgt haben. Alleine im Jahr 2011 mussten hierfür bis zu 30 Millionen Euro mehr ausgegeben werden als vom Land erstattet wurden. Enorme Mehrkosten sind bei den Kommunen verblieben, obwohl Bund und Land in der Verantwortung stehen.

„Das Präsidium des Hessischen Landkreistages fordert daher die Hessische Landesregierung nachdrücklich auf, für eine auskömmliche Finanzierung im Bereich der Asylbewerberleistungen zu sorgen und dazu jetzt die notwendigen Neuregelungen im Landesaufnahmegesetz vorzunehmen. Da die Gewährung dieser staatlichen Leistungen von den Landkreisen und kreisfreien Städten nach Weisung durchgeführt wird, liegt die Kostenpflicht ohne Wenn und Aber bei Bund und Land. Wir müssen deshalb erwarten, dass das Land eine umfassende Kostenerstattung gewährt und die Landkreise und kreisfreien Städten nicht zu Ausfallbürgen gemacht werden“, erklärt Präsident Fischbach abschließend.

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