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Untersuchungsausschuss zur European Business School – Streit um Terminverweigerung durch Vorsitzenden Beuth

Wappen Land HessenLogo EBSMarburg 12.1.2013 (mm/red) Während in Zeiten rasant wachsender Zahlen bei den Studienanfängern nicht alleine die Finanzierung der Philipps-Universität auf schwachen Beinen steht, hat die hessische Landesregierung sich als großzügige Förderin der Gründung der privaten European Business School (EBS) in Wiesbaden gezeigt. Für den Aufbau einer Jurafakultät der EBS sind 23 Millionen Euro an Landesmitteln geflossen. Die Dank dieser Jurafakultät zur Universität avancierte private Hochschule ist dann in die Schlagzeilen geraten. Gegen ihren früheren Präsidenten Christopher Jahns hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreueverdachts erhoben. Ob die Millionenzahlungen des Landes Hessen korrekt verwendet wurden, wurde von den Oppositionsparteien im Landtag angezweifelt. Der Landesrechnungshof Hessens ist dann bei einer Überprüfung auf Unstimmigkeiten gestossen. Er hat darauf verwiesen und angemahnt, dass die EBS schon länger finanzielle Probleme gehabt habe und statt Geld für die Jurafakultät dauerhaft Geld für die Hochschule gebraucht hätte. Konkret gab es beim Rechnungshof zu lesen, dass die EBS den Landeszuschuss nicht nur für die neue Fakultät ausgegeben hat, sondern auch für Uni-Kosten. Vor diesem Hintergrund ist dann Wiesbaden auf Betreiben der Opposition ein EBS-Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht worden, der Hintergründe und das Verhalten der Landesregierung aufklären soll. Um diesen Untersuchungsausschuss gibt es jetzt von Anfang an Auseinandersetzungen und Kritik von Seiten der SPD, GRÜNEN und LINKE. Die Oppositionsparteien sehen sich in ihren Rechten beschnitten und werfen CDU und FDP Verschleppungstaktik vor.

Der EBS-Untersuchungsausschuss wurde am Dienstag konstituiert. Als Vorsitzenden bestimmten CDU und FDP als Mehrheitsfraktionen Peter Beuth (CDU). Dies löste bereits Proteste aus, weil Beuth bereits als Vorsitzender im vorhergehenden Untersuchungsausschuss zur Polizeichef-Affäre gezeigt habe, dass er die Minderheitenrechte von Abgeordneten mit Füßen trete. So formuilierte es Janine Wissler, Vorsitzende der Linkspartei. Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bereits am Dienstag eine Sondersitzung des EBS-Untersuchungsausschusses in dieser Woche beantragt, nachdem die Koalitionsfraktionen Widerspruch gegen den Beweisantrag zur Beiziehung der Akten der Landesregierung eingelegt hatten.

Die Oppositionsfraktionen erinnerten daran, dass die Koalition bereits verhindert habe, dass der Ausschuss sich vor Weihnachten konstituieren konnte. „Der Ausschuss könnte längst richtig arbeiten, wenn das Verhalten der Koalition nicht völlig auf Verzögerungstaktik ausgelegt wäre“, so Abgeordnete der Parteien. Die Beiziehung der einschlägigen Regierungsakten sei zudem die Grundvoraussetzung, um die Aufklärung in Gang zu bringen. „Dieser Beweisbeschluss ist die Basis der Arbeit. Deswegen ist es völlig unverständlich, dass er nicht in der konstituierenden Sitzung gefasst werden konnte“, kritisierten SPD-Obmann Marius Weiß und der Parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN Mathias Wagner.

Vorsitzender Beuth verweigerte von der Opposition beantragte Sondersitzung

Mit Verweis auf auf IPA-Regeln (ein Regelwerk aus dem Jahr 1969) hat Peter Beuth die Einberufung einer Sondersitzung verweigert.  Diese war zuerst von der LINKEN, dann auch von SPD und GRÜNEN beantragt worden, um die Arbeit des Ausschusses zu beschleunigen. Zuvor hatte die CDU die Konstituierung durch verspätete Benennung ihrer Ausschussmitglieder verzögert und dann in der ersten Sitzung einen Beschluss zur Aktenherbeiziehung verhindert.

„Noch bevor der Ausschuss seine Arbeit richtig aufnehmen kann, versuchen CDU und FDP alles, um dies zu verhindern. Anders kann die fragwürdige Ablehnung auf eine Sonderausschusssitzung  nicht erklärt werden“, kam als Stellungnahme von Janine Wissler. DIE LINKE werde beraten, ob man in dieser Frage den Staatsgerichtshof anrufe, damit sich dieser erneut mit den Minderheitenrechten in Untersuchungsausschüssen befassen werde. Der Staatsgerichtshof habe Beuth schon einmal in seiner Funktion als Vorsitzenden des UNA 18/2 (zur Polizeichef-Affäre) verfassungswidriges Verhalten bescheinigt, so Wissler.

„Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten dies für eine absurde Rechtsauffassung. Jeder normale Ausschuss des Landtags muss auf Verlangen einer Fraktion innerhalb von drei Tagen zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Ausgerechnet für Untersuchungsausschüsse, die die Rechte der Minderheit im Parlament besonders stärken sollen, soll dies nach Auffassung von Herrn Beuth jetzt nicht gelten“, kommentierten SPD-Obmann Marius Weiß und für die GRÜNEN Mathias Wagner.

„Plötzlich soll die Geschäftsordnung des Landtags für Untersuchungsausschüsse nicht mehr gelten. Das ist eine abwegige juristische Konstruktion, der wir mit Nachdruck widersprechen. Herr Beuth agiert offenkundig eher als CDU-Generalsekretär denn als Ausschussvorsitzender, der überparteilich zu handeln hätte und der Aufklärung verpflichtet wäre“, sagten die beiden Abgeordneten. Offensichtlich habe sich die Denkweise ‚Macht vor Recht‘ in den Köpfen der Koalition so festgesetzt, dass sie sich über alle Regeln hinweg setze. Aus der zweifachen Niederlage vor dem Staatsgerichtshof in Fragen des parlamentarischen Untersuchungsrechts habe sie nichts gelernt.

Pressemeldung EBS Wiesbadener Kurier

 

 

 

Politikum EBS im Kontext von OB-Wahl und Landtagswahl

Damit sehen sich CDU und FDP massiven  Vorwürfen ausgesetzt, sie würden versuchen mit allen Mitteln die Aufklärung zu verzögern, zu verhindern und zu blockieren. So wird es weiter gehen mit Beweisanträgen, im Kern zur Hinzuziehung der Akten der Landesregierung und zur Befrfagung von Zeugen. Als solcher könnte auch der frühere hessische Ministerpräsident Roland Koch geladen werden. Schon 2010 habe der Roland Koch (CDU) als Ministerpräsident laut eines Gesprächsprotokolls Informationen darüber erhalten, dass der Betrieb der Law School mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein würde, wurde von Janine Wissler als Vorwurf erhoben. Dazu soll kommen eine Ladung Wiesbadener Oberbürgermeister Helmut Müller (CDU) als Mitglied des Vorstand der EBS bis November 2012. Müller will am 24. Februar als OB der Landeshauptstadt wieder gewählt werden.

Es wirken also verschiedene Hintergründe, nicht zueltzt die kommende Landtagswahl in Hessen, bei denen der Faktor Zeit und Terminierung eine Rolle spielt. Zugleich ist die EBS bis heute nicht aus den roten Zahlen herausgekommen. Für das Jahr 2013 wird erneut mit einem deutlichen Verlust in Höhe von 2 Millionen Euro gerechnet, wie von der Leitung der Universität vor einigen Wochen mitgeteilt wurde. Im Dezember war zudem bekannt geworden, dass die massive Förderung des Landes Hessen zu Gunsten der privaten EBS den Aufbau einer ebenfalls Jura-Fakultät in Baden-Württemberg vor drei verhindert hat. Dort sah man sich angesichts der massiven Subventionierung in Hessen benachteiligt und nicht mehr in der Lage eine private Hochschule zu initiieren.

Zu einem Ruhmesblatt in Sachen Hochschulförderung wird das Kapitel European Business School in Hessen kaum werden. Im Moment verhalten sich CDU und FDP offfenbar bereits so als versuchten sie mit Verzögerungstaktik Aufklärungsarbeit zu verzögern. An den regulären Hochschulen in Hessen drängen sich derweilen die Studierenden in überfüllten Seminaren und Hörsälen, während die Universitäten mit ihrer unzureichenden Grundfinanzierung irgendwie klar kommen müssen.

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