Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Große Koalition einigt sich bei Mietpreisbremse

dbaz1210_0124 WohnungsbauBerlin, Marburg 140923 (pm/red) In den letzten Monaten ist die Mietpreisbremse viel diskutiert worden, vor allem hinsichtlich deren Wirksamkeit. Die Koalitionsfraktionen in Berlin haben sich bei der Mietpreisbremse geeinigt, wird von MdB Sören Bartok (SPD) mitgeteilt. Der Gesetzentwurf könne nun im Kabinett beschlossen und dann im Bundestag beraten werden. Das Inkrafttreten sei wie geplant 2015 möglich. Damit könnten die Länder in angespannten Wohnungsmärkten Mietsteigerungen bei Wiedervermietung zu begrenzen.

„Nicht nur für Großstädte ist die Mietpreisbremse wichtig, sondern auch für Universitätsstädte wie Marburg“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete für Marburg-Biedenkopf, Sören Bartol. Er ist als stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion zuständig für Wohnen und Stadtentwicklung und hat die Mietpreisbremse bei den Koalitionsverhandlungen maßgeblich mit verhandelt. „Bisher gibt es bei neu abgeschlossenen Mietverträgen keine Grenze nach oben, Mietsteigerungen von 30 oder 40 Prozent sind keine Seltenheit – ohne jede Verbesserung am Wohnwert“,  so Bartol.
„Mit der Mietpreisbremse setzen wir einen für uns zentralen Punkt des Koalitionsvertrages um.“ Auch für  jede Staffel eines Staffelmietvertrages gelte die Mietpreisbremse, anders als von der Union gefordert. „Damit werden Staffelmieten als Umgehungsmöglichkeit der Mietpreisbremse ausgeschlossen“, erläutert Bartol. Auch eine Kopplung der Mietpreisbremse an die Existenz eines qualifizierten Mietspiegels habe die SPD verhindert. Damit wäre Marburg und wie auch viele andere Städte von vorneherein ausgeschlossen gewesen.

Mit dem Gesetzentwurf soll auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht umgesetzt werden. In Zukunft sollen Vermieter die Kosten für Maklerdienstleistungen nicht mehr auf die Mieter abwälzen dürfen. Die Mietpreisbremse soll exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgenn begrenzen. Vermieter dürfen in von den Ländern festgelegten Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Um dringend notwendigen Neubau nicht zu behindern, ist die Vermietung neu gebauter und umfassend modernisierter Wohnungen ausgenommen.

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