Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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50 Jahre Institut für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität  

Äskulap rotParagrafenfrageGießen, Marburg 1.10.2014 (pm/red) Als die verkohlte Leiche der achtjährigen Julia aus Biebertal zwei Tage nach ihrem Verschwinden entdeckt wird, sind es Gießener Rechtsmediziner, die durch die Obduktion die Identität des Mädchens feststellen und somit den Eltern Gewissheit über den Verbleib und das Schicksal ihres Kindes geben können. Zudem gelingt es, die Art der Gewalteinwirkung und somit die Todesursache zu ermitteln. Für Polizei und Staatsanwaltschaft lieferte das wichtige Fakten im späteren Indizienprozess gegen den Mörder. Auch im Fall der achtjährigen Johanna aus der Wetterau, deren Überreste erst sechs Monate nach ihrer vermutlich gewaltsamen Entführung, gefunden werden, ist es das Gießener Institut, das die Identität bestätigt. Im Prozess gegen Armin Meiwes, den sogenannten Kannibalen von Rothenburg, wird der Gießener Rechtsmediziner, Prof. Manfred Riße als Gutachter gehört, als es unter anderem um die Frage nach den tödlichen Verletzungen geht.

Dies sind drei Fälle der Gießener Forensiker, die allein in den vergangenen 15 Jahren bundesweit für mediales Interesse gesorgt haben. Die Arbeit am Institut für Rechtsmedizin, unter der Leitung von Prof. Reinhard B. Dettmeyer, ist weitaus facettenreicher. Sie reicht von der Begutachtung Verstorbener, der Ermittlung möglicher Behandlungsfehler bei lebenden Patienten (forensische Medizin/Traumatologie), über Blutprobenanalysen auf Alkohol, Drogen und Gifte (forensische Toxikologie)  bis hin zu Abstammungsgutachten (forensische Genetik)  sowie Fundort- und Tatortuntersuchungen (forensische Morphologie und Traumatologie).

Ein aktuelles Projekt aus diesem Jahr ist das Forensische Konsil Gießen (FoKoGi), ein Onlineportal zur Dokumentation von Verletzungen durch gewaltsame Übergriffe. Dort können sowohl Betroffene und Angehörige, als auch Ermittler, Pädagogen aus Schulen und Kindergärten, Einrichtungen die Gewaltopfer betreuen oder auch Ärzte, Fragen an die Rechtsmediziner stellen sowie Übergriffe und Verletzungen dokumentieren lassen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer vertraulichen körperlichen Untersuchung, durch die aktuelle Verletzungen zeitnah belegt und festgehalten werden und damit auch, bei Bedarf, als Beweismittel  dienen können. Das Angebot ist kostenlos, die Unterlagen werden zwei Jahre lang archiviert.

Mit der Einrichtung des Lehrstuhls für Gerichtliche Medizin an der Justus-Liebig-Universität wurde das Gießener Institut im Herbst 1964 aus der Taufe gehoben. 1991 entstand hier das erste hessische Labor für forensische Molekularbiologie. Nachdem 1999 alle Aufgaben des Marburger Instituts auf Gießen übertragen wurden, sind die Rechtsmediziner für die Landgerichtsbezirke Gießen, Limburg, Fulda, Marburg und Kassel zuständig und damit für etwa 2,8 Millionen Menschen. Insgesamt sind derzeit acht Ärztinnen und Ärzte, zwei Chemiker, eine Pharmazeutin, vier Biologen und etwa 20 Mitarbeiter im medizinisch-technischen sowie administrativen Bereich tätig.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Tätigkeit sind die Forensische Histomorphologie (feingewebliche mikroskopische Untersuchung nach Anfärbung des Gewebes) und Fragen des Medizinrechts.

Seit 1. Oktober 2007 liegt die Leitung der Gießener Rechtsmedizin bei Prof. Dr. med. Dr. jur. Reinhard Dettmeyer, der die Herausforderungen für die rechtsmedizinische Arbeit beschreibt: „Es ist in einem Flächenland wie Hessen mit längeren Anfahrtszeiten zu Leichenfundorten und körperlichen Untersuchungen besonders wichtig, die Kommunikation und Kooperation mit unseren Auftraggebern bei Polizei und Justiz zu pflegen. Zugleich müssen die Resultate aller Untersuchungen, auch der Obduktionsergebnisse, mit Tathergangsschilderungen und den Ergebnissen von Laboranalysen abgeglichen und in ihrer Gesamtheit gutachterlich gewürdigt werden.“

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