Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

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Zivilklauseln für die Universitäten

Marburg 15.2.2017 (red) Gastbeitrag von Ursula Wöll Auch wer nicht an einer Uni studiert oder lehrt, kann deren Bibliotheken nutzen. Ein Leseausweis wird problemlos ausgestellt. Zu dieser Nutzerspezies gehöre ich, die schlichten Gebäude der Giessener Universitätsbibliothek sind für mich wahre Schatztruhen. Vor wenigen Tagen also fällt mir ein Plakat vor dem Eingang auf. Es ist ein wenig vergammelt, die Wahlen zum Senat sind schließlich seit etlichen Tagen beendet, sie liefen vom 23. Januar bis zum 2. Februar. Es ist weniger der rotfarbene Untergrund des Plakates, es ist seine Forderung, die mich begeistert: „Die Universität abrüsten. Zivilklausel jetzt!“.

Nach studentischen Anstrengungen vor einigen Jahren war es um die Forderung nach einer Zivilklausel in Giessen still geworden. Doch offenbar lebt nun die Diskussion über die humanen Ziele universitärer Forschung und Lehre wieder auf. Übrigens, auch an der Marburger Uni ist die Zivilklausel trotz laufender Bemühungen leider noch nicht realisiert. Wo dies schon der Fall ist, dürfen Forschung und Lehre ausschließlich friedlichen, also zivilen Zwecken dienen. Die Resultate dürfen nicht für militärische Zwecke missbraucht werden. Als das abschreckendste Beispiel  eines solchen Missbrauchs fällt mir spontan der Chemiker Fritz Haber ein, der das tödliche Chlorgas im 1. Weltkrieg entwickelte und zum Einsatz brachte.

Viele Unis haben sich bereits eine Zivilklausel gegeben. Erst kürzlich, am 1. Februar 2017, beschloss der Fakultätsrat der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN-Fakultät) an der Uni Hamburg folgende Erweiterung der Präambel seiner Satzung: „Die MIN-Fakultät will allein zu friedlichen Zwecken beitragen und nur zivile Zwecke erfüllen. Ihre Mitglieder richten deswegen Forschung und Entwicklung, Studium und Lehre auf zivile Fragestellungen und Anwendungen aus.

Eingebracht hatte den Antrag die Gruppe „Kritische MIN-Studierende“ bereits ein halbes Jahr zuvor. Er löste lange Diskussionen aus. Ein schöner Nebeneffekt, denn so akkumulieren StudentInnen nicht nur Wissen, sondern reflektieren auch wozu sie das tun.

Der Widerstand gegen Militärforschung an Universitäten begann 2008 in Karlsruhe, vor allem durch das Engagement des Naturwissenschaftlers Dr. Dietrich Schulze mit seiner täglich gepflegten Zivilklausel-WebDokumentation. 2010 wurde die Initiative „Hochschulen für den Frieden – Ja zur Zivilklausel“ gegründet. Sie entfaltete eine große Dynamik, denn wer will nicht, dass seine Arbeit gesellschaftlich sinnvoll und human ausgerichtet ist? Seitdem also entstand daraus eine bundesweite Zivilklausel-Bewegung. Hierfür nur einige wenige Beispiele, die ich online fand.

Im Januar 2013 votierten die Studierenden der Universität Kassel in einer Urabstimmung mit 72 Prozent für die Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung. So wird hoffentlich die räumliche Nähe zum Rüstungskonzern Krauss Maffei keine inhaltliche Nähe bewirken. Im Februar 2013 wurde die Zivilklausel an der Goethe-Universität Frankfurt rechtskräftig. Zuvor hatten sich in einer Urabstimmung 76 Prozent der Studierenden dafür entschieden. Die Initiative hatte in Frankfurt die GEW-Studierendengruppe ergriffen. Im Juni 2013 entschieden sich in Kiel die Studierenden mit 73 Prozent für die Zivilklausel. Die Hochschule Bremen besitzt schon seit 2012 eine Zivilklausel.

Bremen ist aber auch ein Beispiel dafür, dass die Verlockung durch militärische Forschungsgelder groß ist und das Verbot durch die Zivilklausel mißachtet wird. Hier wurde im Mai 2016 ein Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr für den Dualen Frauenstudiengang Informatik abgeschlossen. Die Zivilklausel-Bewegung möchte verhindern, dass dies zu einem Präzedenzfall wird. Sie hat  zu ihrem nächsten bundesweiten Arbeitstreffen am 25./26. Februar in die Hochschule Bremen eingeladen, um ihre Kritik auszudrücken.

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