Feuerwerksverbot in der Innenstadt Kassel und Parkbereichen

20.12.2025 (pm/red) Zum Jahreswechsel 2025/2026 werden Teilbereiche der Kasseler Innenstadt zur Feuerwerks-Verbotszone, wird aus dem Rathaus informiert. Das Verbot gilt für den Königsplatz, Bereiche der Oberen Königsstraße sowie der Treppenstraße, wird mit dem Hinweis bekannt …

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In Marburg Sylvester kein Feuerwerk in der Oberstadt

Marburg 20.12.2018 (pm/red) An Silvester ist das Abbrennen von Feuerwerk in der gesamten Oberstadt, am Schloss und am Lutherischen Kirchhof wegen Brandgefahr verboten, wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt. Das bundesweit geltende Sprengstoffrecht verbietet seit 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden – ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden und betrifft daher in Marburg insbesondere die komplette Oberstadt samt Schloss und Lutherischem Kirchhof.

Das Zünden aller Arten von Feuerwerkskörpern, also Raketen und Böllern, ist untersagt. Wer dagegen verstößt, muss je nach Einzelfall mit einer Geldbuße von fünf Euro bis 50.000 Euro rechnen. Mit Schildern an den Zugängen zur Oberstadt wird noch einmal auf dieses Verbot hingewiesen.

Polizei und Ordnungspolizei werden in der Silvesternacht wieder Kontrollen durchführen. Da die Einsatzkräfte in dieser Nacht jedoch vielfältige weitere Aufgaben haben und nicht überall sein können, appelliert die Universitätsstadt Marburg an die Einsicht und Vernunft ihrer Bürgerinnen und Bürger.

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