Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Stadt Marburg bevorratet Boden, plant „Gewerbeschwerpunkt Ost“ bei Bauerbach/Schröck/ Moischt und möchte sich dabei nicht in die Karten sehen lassen

Kassel 12.09.2020 Gastbeitrag von Andreas Matusch Alle 8 Jahre wird der Regionalplan neu aufgelegt, so sieht es das Raumordnungsgesetz vor. Hierzu unterbreiten die Kommunen zunächst Vorschläge, wo sie gerne – ggf. neue – Vorranggebiete für Siedlung, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Regionale Grünzüge, wo Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktion, vorbeugenden Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, oberflächennahe Lagerstätten, wo Logistikzentren, Verkehrswege, Haltepunkte, Anschlussstellen usw. hätten. Sodann arbeitet die Regionalplanungsabteilung am Regierungspräsidium einen ersten, zweiten und ggf. dritten Entwurf aus, welcher der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme offengelegt werden. Schließlich beschließt die Regionalversammlung die endgültige Fassung, welche nach Genehmigung durch das Wirtschafts- und Verkehrsministerium öffentlich bekanntgemacht wird und damit in Kraft tritt.

Bislang entsprach es in Marburg der Übung, bereits die Vorschläge zum Regionalplan in Ortsbeiräten und Stadtverordnetenversammlung (Parlament) öffentlich zu beraten und der Öffentlichkeit über das Sitzungsinformationssystem  zugänglich zu machen. Anstandslos stellte etwa auch die Gemeinde Weimar ihre Vorschläge noch vor der Beratung in den Gemeindevertretung Anfang 2019 vollumfänglich zur Verfügung.

Diesmal hatte das RP die Vorschläge durch einen Fragebogen teilweise formalisiert. In der Stadt Marburg hingegen schickte der Magistrat (nur in hessischen Städten existentes wöchentlich geheim tagendes 13-köpfiges Führungsgremium, entspricht dem Gemeindevorstand in hessischen Gemeinden, anderswo ist allein der Oberbürgermeister Gemeindeoberhaupt) seine Vorschläge ohne Rücksprache mit Parlament, Ortsbeiräten oder gar Öffentlichkeit heraus.

Einen ersten Vorstoß in Richtung breiterer Öffentlichkeit unternahmen die Grünen mit einem entsprechenden Antrag in der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2019. Bemerkenswerterweise wurde dieser mehrheitlich abgelehnt, d.h. ein Parlament stimmte mehrheitlich für seine eigene Unkenntnis.

MIO e.V. wählte den Weg über das hessische Umweltinformationsgesetz und forderte den von der Stadt Marburg beantworteten Fragebogen zum Regionalplan 2020 direkt beim Regierungspräsidium an. Das Regierungspräsidium sicherte dies uneingeschränkt zu, allein die Stadt Marburg klagte gegen die Freigabe dieser Umweltinformation. Am 06.08.2020 kassierte sie entsprechende Klatsche vom VG Gießen zugunsten von MIO e. V., die Umweltinformation müsse gegen den Willen der Stadt Marburg herausgegeben werden. Gegen diese Entscheidung ging die Stadt nunmehr in Berufung vor den Verwaltungsgerichtshof Kassel.

Highlight aus einem Schreiben von MIO e. V. im o.g. Verfahren:

Beim von der Stadt Marburg vorgebrachten Begriff der „Bodenbevorratung“ mussten mein Umfeld und ich uns spontan kaputtlachen und an Till Eulenspiegel denken, der sich sitzend auf einer Ladung eigenen Bodens durchs Land karren ließ, nachdem ihm der Landesherr das Betreten seines Bodens verboten hatte. Man fragt sich, welchen „Boden“ die Stadt Marburg denn bevorraten möchte, ob etwa Löß- Schluff- Mergel- oder Torfboden? Die kann ihren Boden doch im Stadtverordnetensitzungssaal bevorraten. Der steht seuchenbedingt sowieso gerade leer. Ihre 100 Bodenpunkte hat sich die Stadt verdient.

Diese Worte gewinnen Aktualität im Lichte der jüngsten Beschlussvorlage VO/7444/2020 der StVV „Strategie für eine nachhaltige Bodennutzungspolitik in Marburg„. Dieser – in den Augen von MIO e.V. – erneute Ausfluss der grün-fossilen Ideologie der baulichen Nachverdichtung bis zum Anschlag versteigt sich sogar zu der Forderung, die Eigentümer von Baulücken zu deren Bebauung zu zwingen. In der Tat liefert § 176 BauGB eine Rechtsgrundlage für solch einen enteignungsgleichen Eingriff. Dieses Ansinnen wird neben den Grünen auch von SPD, BfM, CDU – zumindest im Rahmen eines Prüfantrages – unterstützt. Für die scheinen offenbar auf 40°C aufgeheizte, verlärmte Betonschluchten der Inbegriff von Wohnidylle zu sein und jeder Baum und jede Grünfläche diese zu stören. Womit semantisch der Begriff „Boden“ bereits durchtränkt wurde, daran mag man gar nicht denken. „Fläche“ tut es doch auch.

Jedenfalls wurde im Zuge des Verfahrens in erster Instanz bereits ein Teil der Vorschläge der Stadt Marburg, bis auf die Punkte 4.4 – 4.7 zu neuen Gewerbegebieten übermittelt, was MIO e.V. hier online stellte, (→ “Tätigkeiten“ → „Einholung von Umweltinformationen“) wie auch die Verfahrensunterlagen:

Im Einzelnen gehen eine Reihe interessanter Punkte hervor, welche dem einen oder anderen neu sein dürften:

  1. Der Magistrat sieht einen Mehrbedarf an Gewerbegebieten und plant offenbar mindestens ein neues Gewerbegebiet im Raum Bauerbach – Schröck – Moischt („Gewerbeschwerpunkt Ost“). Da der kleinere Zwischenraum zwischen Moischt und Schröck unbeanstandet bereits im Regionalplan 2010 vorwiegend dem Wohnungsbau vorbehalten war und über eine vergleichsweise schlechte Verkehrsanbindung verfügt, kommt hierfür eigentlich nur der sehr viel größere Zwischenraum zwischen Bauerbach und Schröck mit sehr guter Verkehrsanbindung ohne Ortsdurchfahrten durch die L3088 (Lahnberge – Kirchhain) in Frage, eben jenes Arzbachtal, welches bereits in den 80er Jahren schon einmal durch eine Mülldeponie aufgewertet werden sollte. Im Jahre 2019 führte die Stadt auch eine Befragung hiesiger Unternehmer nach Erweiterungswünschen durch.
  2. Marburg ist offenbar nicht am interkommunalen Gewerbegebiet Ebsdorfergrund-Heskem beteiligt
  3. Der Magistrat bekennt sich klar gegen Wohnungen auf den Lahnbergen und zum gros des Wohnungsneubaus in der Kernstadt, sowie zum Primat der Innenentwicklung
  4. Der Magistrat begehrt eine Verkleinerung der Siedlungserweiterungsflächen im Osten und eine Vergrößerung im Westen. Um dem Regierungspräsidium künftig die Mitsprache hierbei zu entziehen verlangt er die Aufhebung der Vorranggebiete Landwirtschaft und regionaler Grünzug um die westlichen Außenstadtteile.
  5. Marburg hat kein Konzept zum Biotopverbund und kein aktuelles Naturschutzkonzept. Das letzte datiert von 2009 „Renaturierung der Uffelbachwiesen“ (bei Schröck). Selbst die im Vergleich zu „Vorranggebieten“ schwächeren „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“ sollen allenfalls geringfügig arrondiert werden, wobei die Einzelheiten erst aus der nicht übermittelten Karte hervorgehen.
  6. Es ist ein neuer Bahnhaltepunkt Marburg-Mitte geplant, für einen Bahn/Straße-güterverkehrsknoten gebe es keine geeigneten Bahnflächen mehr.

Während Frankfurt längst Betonbrachen wieder in Grünflächen umwandelt, während Tag für Tag Kolonnen von Umzugswagen New York verlassen, da Betonschluchten in Innenstadtlagen nach den jüngsten Entwicklungen weltweit nicht mehr angesagt sind, möchte die Stadt Marburg weiterhin genau solche schaffen.

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