Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

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Gastronomie in Marburg wird ab sofort verstärkt kontrolliert

11.11.2021 (pm) Die Inzidenzzahlen und die Hospitalisierungsrate in Hessen steigen. Das Land Hessen hat daher festgesetzt, dass ab dem heutigen Donnerstag Warnstufe 1 in Hessen gilt. Das bedeutet, dass unter anderem in Freizeiteinrichtungen und in der Gastronomie ab heute strengere Vorgaben gelten. Die Stadt Marburg informiert darüber – und kontrolliert die Einhaltung verstärkt, wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt.

Um die weitere Ausbreitung an Corona-Infektionen zu minimieren, gelten ab heute in Hessen strengere Regelungen in Freizeit und Gastronomie. Das Ordnungsamt der Stadt Marburg ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der Regelungen vor Ort zu kontrollieren. Die Mitarbeiter*innen der Ordnungsverwaltung haben daher die Gastronomen bereits über die neuen Regelungen informiert, geben Tipps und Hilfestellungen für die Umsetzung – und sie haben auch angekündigt, dass vermehrt kontrolliert wird. Dies geschieht auch auf Wunsch des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands.

Für die Gastronomie gilt: wendet ein Betrieb die 2G-Regelung an, dann dürfen nur Geimpfte und Genesene das Lokal betreten. Das Personal muss ebenfalls geimpft oder genesen sein. Dadurch entfallen die Kontaktdatenerfassung, die Maskenpflicht und die Abstandsregelung. Die geltende 2G-Regelung muss im Lokal ausgehangen werden.

Wer die 3G-Regel anwendet, darf nur Menschen den Zutritt gewähren, die den Nachweis über ihre Impfung, ihre Genesung oder einen negativen PCR-Test erbringen. Neu ist hier, dass kein Schnelltest mehr ausreicht. Das nicht geimpfte Personal muss zweimal wöchentlich mit einem Schnelltest getestet werden, dies muss dokumentiert werden und für Kontrollen vorliegen. Es gibt keine Kontaktdatenerfassung. Die Maskenpflicht entfällt lediglich am Sitzplatz. Das Personal hat weiterhin Maskenpflicht. Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.

Ausnahmen für beide Regelungen: Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Negativnachweis. Bei Kindern zwischen 6 und 18 Jahren reicht ein aktueller Negativnachweis. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein entsprechendes ärztliches Attest und einen Negativnachweis vorlegen.

Die Regelungen gelten zunächst bis zum 28. November. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung ab morgen verstärkt täglich mit 10 Personen. Wer die Regelungen nicht einhält, müsse mit einem Bußgeld ab 500 Euro rechnen, so die Mitteilung abschließend.

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