Staatstheater Kassel: „Carmen“ ab 31. März zurück auf dem Spielplan

24.3.2024 (pm/red) Nach mehrmonatiger Pause kehrt die beliebte Opernproduktion wieder auf den Spielplan zurück: Georges Bizets „Carmen“ in der Inszenierung von Florian Lutz ist ab Ostersonntag, 31. März, wieder im Opernhaus, in der Raumbühne ANTIPOLIS …

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Kein Feuerwerk in der Innenstadt und an weiteren belebten Orten – Sperrzonen für Silvester-Böllern in Marburg ausgeweitet

29.12.2021 (pm) Wegen erhöhter Brandgefahr ist das Abfeuern von Raketen und Böllern in der Oberstadt grundsätzlich verboten – nicht nur an Silvester, sondern das ganze Jahr über, wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt. Dazu kommen dieses Jahr weitere Feuerwerk-Sperrzonen aufgrund der Corona-Verordnung.

Das bundesweit geltende Sprengstoffrecht verbietet bereits seit Oktober 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden – ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden. Dieses Verbot gilt seitdem für die komplette Oberstadt einschließlich Schloss und Schlosspark, Lutherischem Kirchhof sowie der Fläche vor der Elisabethkirche. An diesen Orten ist das Zünden aller Arten von Feuerwerkskörpern (Raketen/Böller) untersagt.

Zusätzlich sieht die Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen für dieses Jahr Sonderregelungen vor, die das Abbrennen von Feuerwerk an publikumsträchtigen öffentlichen Orten untersagt. Welche Orte das in Marburg sind, hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf per Allgemeinverfügung festgelegt. Angemeldet dafür hat die Stadt Marburg zusätzlich zu Oberstadt, Schlosspark und Elisabethkirche:
–       Lahnterrassen
–       Elisabeth-Blochmann-Platz
–       Gerhard-Jahn-Platz
–       Vorplatz Erwin-Piscator-Haus
–       Bahnhofsvorplatz / Busbahnhof
–       „Dallesplatz“ Ockershausen
–       Schülerpark
–       Northampton-Park
–       Lahnvorland / Lahnauen von Südspange bis Afföllerwiesen/H.-Pöttner-Brücke
–       Alter Botanischer Garten
–       Rudolphsplatz
–       Firmaneiplatz
–       Ketzerbach
–       Christa-Czempiel-Platz
–       Ortenbergsteg
–       Friedrichsplatz
–       Platz der weißen Rose
–       Karl-Theodor-Bleek-Platz
–       Fläche um den Kaiser-Wilhelm-Turm

Wer gegen das Böllerverbot verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Das Ordnungsamt der Stadt weist mit Schildern an ausgewählten Orten noch einmal auf das Verbot hin.

Polizei und Ordnungsamt werden in der Silvesternacht wieder verstärkt Kontrollen durchführen. Da die Einsatzkräfte in dieser Nacht jedoch vielfältige weitere Aufgaben haben und nicht überall sein können, appelliert die Stadt an die Einsicht und Vernunft der Bürger*innen. Und sie bittet zudem, aus Gründen der Sicherheit (Eigen- und Fremdgefährdung durch Pyrotechnik) sowie des Umwelt- und Tierschutzes (Müll, Feinstaub, verängstigte Haus- und Wildtiere inkl. Vögel) ohnehin auf Feuerwerke zu Silvester zu verzichten.

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