Heinemann-Ausstellung in Willingshausen – Kunstverfälscher reichen sich die Hände

02.06.2023 (yb) Verballhornung, Verwechslung und Verfälschung, zur bevorstehenden Ausstellung mit Werken von Günter und Marianne Heinemann werden massive Fehlinformationen verbreitet und damit sowohl das Leben wie das Werk der beiden Künstler deformiert.

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Personenstandsarchiv Hessen: Freischaltung weiterer Personenstandsnebenregister macht Sterbenebenregister bis einschließlich 1961 online abrufbar

Ein Teil der in Neustadt verwahrten Nebenregister ist in einem Projekt bereits digitalisiert worden. Angelehnt an gesetzliche Schutzfristen sind dies die Geburtsnebenregister bis 1900, die Heiratsnebenregister bis 1930 sowie die Sterbenebenregister bis 1980. Für die Bereitstellung der Sterbenebenregister im Internet gilt nach § 13 Abs. 2 Satz 3 HArchivG eine generelle Frist von 60 Jahren, um beispielsweise die schutzwürdigen Belange von Eltern totgeborener beziehungsweise verstorbener Kinder zu wahren.

Das Personal des Personenstandsarchivs prüft jährlich diejenigen Sterbenebenregister, die zum folgenden Jahreswechsel freigeschaltet werden sollen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die berechtigten Interessen der von den Einträgen betroffenen Personen gewahrt und gleichzeitig so viele Register wie möglich einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.

Demgemäß wurden zu Beginn des Jahres 2022 die Sterbenebenregister für das Jahr 1961 in Arcinsys freigeschaltet. Damit sind insgesamt 715 weitere Bände online einsehbar. Ausgenommen sind lediglich diejenigen Nebenregister, die mit Folgejahrgängen in einem Band zusammengefasst sind.
Bestände des Personenstandsarchivs in Arcinsys: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=g31726
Informationen zum Personenstandsarchiv: https://landesarchiv.hessen.de/personenstandsarchiv-hessen
Matthias Klein, Marburg

Dieser Beitrag wurde übernommen aus: Newsletter HessenArchiv Aktuell 2022/02

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