Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

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Kreistag Marburg-Biedenkopf soll freie Filmberichterstattung verbieten – Wird eine Pressezensur mehrheitsfähig?

05.05.2022 (pm/red) Für die Kreistagssitzung Marburg-Biedenkopf am 20. Mai 2022 sieht der Tagesordnungspunkt 13 eine Beschlussfassung zur Satzungsänderung vor, mittels derer das bisherige Recht auf freie Berichterstattung aus Kreistagssitzungen beschnitten werden soll. Im Absatz 1 ist dazu bisher eindeutig geregelt: „In öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Fachausschüsse sind Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung oder Übertragung im Internet zulässig. Die Film- und Tonaufnahmen sind der oder dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.“ Diese selbstverständliche demokratische Recht soll beschnitten werden, mithin steht eine eindeutige Maßnahme im Sinne von Zensur auf der Tagesordnung.

Wenn unter einem autokratischen Regime die Machthaber oppositionelle Medien einschränken, so zeigt die „westliche Wertegemeinschaft“ schnell mit dem Finger auf solch antidemokratische Beschneidung der  Pressefreiheit. „Bei diesem Thema sollten wir zunächst vor der eigenen
Türe kehren“, meint daher Kreistagsabgeordneter Dr. Frank Michler. Er spielt damit an auf den seit Monaten schwelenden Konflikt im Kreistag über Filmberichterstattung aus den Sitzungen. Obwohl dies in der Satzung explizit erlaubt ist, hatte  der Kreistag mehrfach ordnungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten.

In der Kreistagssitzung vom 01.04.2022 führte dies dazu, dass  in der zweiten Hälfte gar kein Medienvertreter mehr anwesend war. Nicht nur derjenige, dem das Filmen verboten wurde, sondern auch der Reporter der Oberhessischen Presse war gegangen. In der Sitzung vom 25.02.2022 hatte das Fehlen einer z.B. filmischen Dokumentation der Reden zur Folge, dass die Oberhessische Presse einen Abgeordneten falsch wiedergab  und in der Folge das Landgericht Frankfurt der Zeitung die Wiederholung  der Falschaussage per einstweiliger Verfügung verbieten musste.

Einschränkung der Pressefreiheit per Kreistagsbeschluss?

Dr. Michler bewertet die vom Kreistag beschlossenen Filmverbote als eine Einschränkung der Pressefreiheit. „Medien sollen die Mächtigen kontrollieren und Machtmissbrauch aufdecken. Wenn die Kreistagsmehrheit ihre Macht dazu missbrauchen kann, manchen Medien das Filmen zu erlauben und dies anderen zu verbieten, oder aber selbst zu definieren, wer als Medium/Presse gilt und wer nicht, ist das ein klarer Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes“, meint Dr. Michler.

Die Meinungs- und Pressefreiheit haben die Autoren des Grundgesetzes ausdrücklich als Recht für „JEDEN“ konzipiert. Dies geschah in bewusstem Kontrast zum zuvor gültigen „Schriftleitergesetz“, welches am 4. Oktober 1933 verabschiedet worden war und den Zugang zum Journalistenberuf geregelt hatte. Die Bundeszentrale für politische Bildung führt dazu aus: „Eine direkte Nachwirkung des Schriftleitergesetzes ist es, dass der Zugang zum Journalistenberuf in der Bundesrepublik nicht reguliert wird. „Journalist“ darf in Deutschland heute jeder sein. Und auch für die Funktion des „Redakteurs“ gibt es keine gesetzlichen Zugangsbeschränkungen. Selbst die Pressefreiheit wird im Grundgesetz nicht weiter ausdefiniert und an Voraussetzungen gebunden. Sie leitet sich schlicht aus Artikel 5 ab: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in  Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Film- und Tonaufnahmen bisher lediglich anzeigepflichtig

Die Hauptsatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf sagt derzeit in § 4a, dass Film- und Tonaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung oder Übertragung im Internet zulässig sind. Sie sind lediglich vor Beginn der Sitzung dem Kreistagsvorsitzenden anzuzeigen.

Geplante Satzungsänderungen am 20. Mai

Der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) plant, in der kommenden Kreistagssitzung am 20.05.2022 eine Änderung der Hauptsatzung und der  Geschäftsordnung beschließen zu lassen. Wie schon bei den vergangenen Filmverboten geschehen, soll die Kreistagsmehrheit ein Filmverbot aussprechen können, wenn ihnen die jeweiligen Journalisten nicht genehm sind. Dr. Michler sieht dies auch als Eingeständnis, dass die bisherigen Filmverbote rechtswidrig waren und einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würden:
„Die Kreistags-Mehrheit will mit den geplanten Änderungen ihr vermeintliches Recht zu selektiven Einschränkungen der Pressefreiheit in Satzung und Geschäftsordnung ausbuchstabieren. Ich hoffe, dass in der Kreistagssitzung am 20.05.2022 genügend demokratisch gesinnte Abgeordnete verhindern, dass der Geist des Schriftleitergesetzes in Marburg-Biedenkopf Einzug hält. Ich rufe sowohl Mainstream-Medien als auch alternative Medien dazu auf, diesen Vorgang im Kreistag Marburg-Biedenkopf genauestens zu verfolgen und darüber zu berichten – am besten mit Film- und Tonaufnahmen aus der Kreistagssitzung.“

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