Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Stärkere Förderung für klimafreundliches Wohnen

01.09.2022 (pm/red) Die Stadt Marburg fördert Investitionen in klimafreundliches Wohnen. Das Zuschussprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ wurde überarbeitet und aktualisiert, wird aus dem Rathaus mitgeteilt. Gefördert werden können Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder die Dämmung der Kellerdecke mit neuer Richtlinie seit dem 1. August.

Zuschüsse für Photovoltaikanlagen

Ein wichtiger Baustein sind  Zuschüsse für Photovoltaikanlagen (PV). Der Zuschuss wird nach der installierten Leistung gezahlt. Darüber hinaus gibt es Zuschläge für Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und an Fassaden. Die maximale Förderung für PV-Anlagen beträgt 4.500 Euro. Neu ist der Zuschuss für einen Umbau einer über 20 Jahre alten PV-Anlage zu einer Eigenverbrauchsanlage. Für einen herkömmlichen Stromspeicher gibt es einen Zuschuss von 500 Euro, für einen Stromspeicher mit innovativem und nachhaltigen Speichermedium 1.500 Euro. Beides ist kombinierbar mit einem Zuschuss für eine PV-Anlage.

Mieter können einen Zuschuss von bis zu 250 Euro für eine Mikro-PV-Anlage beantragen. Vermietern, die für Mieter-Strom benötigten Messsysteme werden mit 200 Euro pro Messeinheit bezuschusst.

Zuschüsse Geschossdecken und Dach

Es gibt jetzt einen Zuschuss von bis zu 1000 Euro für die Dämmung der Kellerdecke.  Damit können mit relativ wenig Aufwand hohe Energieeinsparungen erreicht werden. Die Dämmung der obersten Geschossdecke wird ebenfalls weiterhin bezuschusst, nun mit maximal 1000 Euro. Für die Dämmung des Daches mit nachwachsenden Rohstoffen gibt es bis zu 5.000 Euro. Neu ist, dass auch Eigenleistungen bezuschusst werden.

Neu hinzugekommen sind Zuschüsse für Wallboxen (150 Euro) und Wärmepumpen, die mit bis zu 1.500 Euro bezuschusst werden, wenn sie mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden. Das kann eine bestehende Photovoltaikanlage sein.

2000 Euro können für einen Neuanschluss an Nah- oder Fernwärmenetz gewährt werden. Nicht mehr gefördert werden Solarthermie sowie Holz- und Pelletheizungen. Für diese gibt es Förderung des Bundes..

Online gibt es einen Überblick zu Förderbedingungen und Formular zur Beantragung der Zuschüsse.

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