Ausstellung im Begegnungshaus KA.RE. zeigt Gräuel der „Euthanasie“-Verbrechen

18.08.2025 (pm/red) Zur Eröffnung der Ausstellung „Verfolgung Behinderter Menschen im Nationalsozialismus“ wird in das katholische Begegnungshaus KA.RE. Freitag, 22. August, um 19 Uhr eingeladen. Thema in der Biegenstraße 18 sind Opfer, Täter und Abläufe der …

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Stadtpass wird zu MarburgPass – Erweiterte Angebote für mehr Menschen

Der bisherige Stadtpass heißt jetzt MarburgPass und bietet weitere vergünstigte Angebote für eine gößere Zahl von Bewohnern mit Erstwohnsitz. Fotos Stefanie Ingwersen

21.04.2024 (pm/red) Der bisherige Stadtpass in Marburg heißt jetzt MarburgPass und verspricht viele Verbesserungen für eine vergrößterte Zahl von Anspruchsberechtigten. Rund 3.000 Menschen haben Anspruch darauf, wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt. Als neue Angebote kommen Bus und Bahn, Kinobesuche oder Kurse in der Musikschule hinzu.

Den bisherigen Stadtpass  gibt es in Marburg seit den 80er Jahren. Die Einkommensgrenze für diejenigen, die den MarburgPass bekommen können, ist erhöht worden. Alleinstehende Erwachsene können den MarburgPass beantragen, wenn ihnen von ihrem Einkommen nach Abzug von Miete und Heizkosten weniger als 1004 Euro im Monat bleiben. Wohnen weitere Erwachsene oder Kinder mit im Haushalt, dann erhöht sich auch die Einkommensgrenze. Alle Marburger, die Wohngeld bekommen, können den MarburgPass beantragen.

Der MarburgPass wird auf Antrag für jedes Mitglied eines Haushalts ausgestellt. Der Pass ist maximal zwölf Monate gültig. Berechtigt sind alle Menschen, die im Stadtgebiet wohnen oder eine Haupt-Wohnanschrift in Marburg haben und deren monatliches Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze liegt oder die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen: Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld beziehungsweise Lastenzuschuss. Studierende erhalten keinen MarburgPass.

Ausführliche Info und Antragstellung online.

Die Antragstellung erfolgt online oder mit einem schriftlichen Antrag. Ein schriftlicher Antrag kann mit den entsprechenden Unterlagen persönlich/per Post an Fachdienst Soziale Leistungen, Friedrichstraße 36, 35037 Marburg gesendet werden.

 

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