Stadt Kassel klagt gegen Zensus-Bescheid zur Einwohnerzahl
21.07.2025 (pm/red) Die Stadt Kassel wird gegen den Feststellungsbescheid vom Hessischen Statistischen Landesamt zur Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2022 vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben, hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder hatten im Jahr 2022 im Rahmen des Zensus eine Ermittlung der Bevölkerungszahl geleistet. Die Ermittlung der Bevölkerungszahl erfolgte im Wesentlichen registergestützt und wurde durch einzelne Haushaltsbefragungen auf Stichprobenbasis ergänzt. Für die Stadt Kassel stellte das HSL mit Bescheid die amtliche Einwohnerzahl zum 15. Mai 2022 mit 195.177 Einwohnern fest.
195.177 Einwohner laut Zensus oder 205.181 Einwohner wie Melderegister?
Diese Zahl unterscheidet sich ganz erheblich von der bisherigen amtlichen Einwohnerzahl des Hessischen Statistischen Landesamts (HSL) von 202.689 Einwohnern (Stichtag 30.06.2022), die auf der Fortschreibung des Zensus 2011 beruhte. Noch gravierender ist der Unterschied zu den laut behördlichem Melderegister gemeldeten 205.181 Einwohnern.
Gegen den Bescheid des HSL zur Feststellung der Einwohnerzahl hatte die Stadt Ende vergangenen Jahres bereits Widerspruch erhoben. Seit 27. Juni 2025 liegt die Zurückweisung des Widerspruches durch das HSL vor. Gegen diese Zurückweisung des Widerspruchs werde Stadt Kassel nunmehr den Klageweg beschreiten, wird aus dem Rathaus mitgeteilt.
Die nicht realitätsgerechte Erhebung der Einwohnerzahl durch den Zensus 2022 würde sich stark negativ auf den städtischen Haushalt auswirken, so Stadtkämmerer Matthias Nölke.