In Nordhessen wird Wasserentnahme aus Bächen verboten

10.07.2025 (pm/red) Die Stadt Kassel hat ein Verbot zur Wasserentnahme aus Bächen im Stadtgebiet erlassen, das ab Samstag, 12. Juli, bis zum 31. Dezember 2025 gilt. Diese Maßnahme sei aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der …

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Stadt Marburg reagiert auf rechtliche Bedenken und entfernt umstrittene Pressemitteilung gegen AfD

Paragraphenzeichen26.07.2025 (pm/red) Die Stadt Marburg hat eine Pressemitteilung gelöscht, in der sie eine Gegendemonstration gegen eine AfD-Veranstaltung beworben und die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet hatte. Die Stadt reagierte damit auf rechtliche Bedenken, die von einer anonymen Hinweisgeberin vorgebracht wurden. „Anna Anonyma“ hatte der Stadt Verletzungen des Neutralitätsgebots sowie ein Unterlaufen der „Stillhaltezusage“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vorgeworfen.

 
In den letzten Wochen war in Marburg eine Diskussion darüber entstanden, ob die Stadt mit einem Demonstrations-Aufruf und rufschädigenden Äußerungen gegen die AfD das Neutralitätsgebot verletzte. Eine anonyme Hinweisgeberin hatte die Stadt darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit der Pressemitteilung vom 14. Mai das Neutralitätsgebot verletzen würde und die „Stillhaltezusage“ des BfV unterlaufen haben könnte. .
 
In einer Antwort vom 8. Juli 2025 hatte die Stadt aufgrund der Anonymität eine Kommunikation mit der Hinweisgeberin zunächst verweigert, aber zugleich angekündigt, der Fall werde „sorgfältig geprüft“.

Pressemitteilung gelöscht – Gründe unklar

Die Stadt hielt die rechtlichen Bedenken nun offenbar für stichhaltig und hat die Pressemitteilung gelöscht. Ob dies eine proaktive Maßnahme war, um einen Rechtsstreit mit der AfD zu vermeiden und damit z.B. größere Schadensersatzforderungen von der Stadt abzuwenden, sei unklar, wird von der anonymen Beschwerdeführerin mitgeteilt.
 
Denkbar sei auch, dass die Stadt auf eine Unterlassungsaufforderung der AfD reagierte oder sich die Kommunalaufsicht eingeschaltet hat. Da sich weder die Stadt noch die AfD öffentlich zu dem Vorfall geäußert haben, bleiben die genauen Gründe Spekulation.

Neutralitätsgebot – Keine Meinungsmache mit Steuergeldern

Die anonyme Hinweisgeberin wertet die Löschung als wichtigen Schritt zur Wahrung des Neutralitätsgebots staatlicher Institutionen. „Ich will mir meine eigene Meinung bilden, und nicht vom Staat mit Hilfe meiner Steuergelder propagandisiert werden!“, begründete „Anna Anonyma“ ihre Haltung.
Unklar sei, ob die Stadt darüber hinaus Maßnahmen ergriffen hat, um künftig ähnliche Rechtsverstöße zu vermeiden.
 

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