Böller und Sylvesterfeuerwerk – Eine Minderheit böllert und lässt es zischen
29.12.2025 (mm/red) Ab heute dürfen Feuerwerksartikel verkauft werden und in gedruckten Medien und im Netz finden sich zahlreiche Meldungen und Nachrichten. Alle Jahre wieder nach den Weihnachtsfeiertagen und offenbar unvermeidlich zum Jahreswechsel krachend-explosive Lichtspektakeleien auf dem Boden gezündet und himmeloch gezischt.
In Sachen Sylvesterfeuerwerk meldet der Verband der pyrotechnischen Industrie, dass 10 bis 15 Prozent mehr Ware im Handel sei. In diesem Segment geht es demnach aufwärts, kein Stillstand oder gar Rezession wie ansonsten im Land. Nach Brancheninformationen wurde im Jahr 2023 180 Millionen Euro Umsatz erzielt. In 2024 wurden es 197 Millionen Euro. Es geht also sogar weiter aufwärts in der Branche.
Wenn es spätestens schlag Mitternacht losgeht, es weithin hörbar und sichtbar knallt und leuchtet, könnte Mensch denken, dass sehr viele loslegen und beteiligt sind. Dazu gibt es statistische Aussagen und Zahlen. Es wird mitgeteilt, dass mit 22 Prozent jeder fünfte Bundesbürger daran beteiligt ist. 74 Prozent, also die überwiegend Mehrheit sind enthaltsam.
„Es ist eine Minderheit, die zu Silvester privat böllert, Raketen abschießt oder andere Feuerwerkskörper zündet.“
Mit diesen Worten beschreibt Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, das Geschehen. Grundlage ist eine aktuelle Umfrage. Anders formuliert, wird Sylvesterfeuerwerk nur von einer Minderheit betrieben. Dagegen steht wachsende Ablehnung und Forderungen nach einem Verbot aus vielen Gründen.
Nicht nur Hersteller und der Handel sind beteiligt. Seit langem gibt es die DIN EN 15947- 5, eine ausführliche Deutsche Industrie Norm mit 39 Seiten Umfang. Es existieren CE-Richtlinien zur Kennzeichnung, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt.
Maßgeblich dafür – wie könnte es anders sein – ist die Europäische Union mit einschlägigen Vorschriften. Es gibt die „Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013“. Diese regelt die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt. Es handelt sich um eine Neufassung vorheriger Richtlinien. Zu nennen ist noch das „Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung“ als prüfende bzw. Vorschriften erlassende Einrichtung.
Jüngst hat sich die IMK, Innenministerkonferenz der Bundesländer, damit befasst. Von dort könnte mit bundesweiter Wirkung ein Verbot berschlossen werden. Doch gibt man sich stattdessen liberal, wirtschaftsfreundlich und überlässt es – und damit unzählige Regelungen, Festsetzung und Maßnahmen – Städten und Gemeinden mit sehr eigenwilliger Begründung: „Innenminister räumen Böllerverboten mehr Spielräume ein“ gab es als Überschrift zu lesen. Für wen dies tatsächlich „Spielräume“ sind und für wen viel, viel Arbeit vor Ort als Verantwortliche in Städten und Gemeinden?
Es hatte nichts bewirkt, dass Deutsche Umwelthilfe und Gewerkschaft der Polizei mehr als 1.961.007 Unterschriften übergeben haben. Insgesamt wurden über 2 Millionen Unterschriften für ein Verbot gesammelt. Mit den Worten
„Ich möchte, dass wir es differenziert erlauben und verbieten. Und dafür brauchen wir keine bundesweite oder landesweite Lösung, sondern eine differenzierte„
wird Herbert Reul (CDU), Innenminister in Nordrhein-Westfalen, zitiert. Da könnte es einem die Sprache verschlagen.
Vielleicht sollten alle froh darüber sein, dass es noch Wachstum in der Wirtschaft gibt – Feinstaub und Umweltbelastungen hin. Belästigung und Gefährdung von Mensch und Tier her. Sollen die alle mal Schicht machen an Sylvester bei Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, in Krankenhäusern. Und Stadtreinigung und Müllabfuhr sorgen in den Folgetagen wieder für ein ordentliches Stadtbild.
Same procedure as every year
Zahlen und Statistiken zu den enstehenden Schäden, Belastungen und Kosten liegen keine vor. Dass diese höher sein könnten als die zu erwartenden 200 Millionen Euro Umsatz ist Vermutung und wäre eine Rechenaufgabe.
Ein frohes, gesundes Neues Jahr.


