Konflikte um Unterbringung entlassener Sicherheitsverwahrter
Marburg 22.7.2010 (pm/red) Seit dieser Woche lebt ein dritter entlassener Sicherungsverwahrter in Marburg. In den vergangenen Wochen hatte es Auseinandersetzungen und Schlagzeilen darum geben, dass zwei aus Sicherheitsverwahrung Entlassene in Marburg Wohnung bezogen hatten.
„Das Maß des Zumutbaren ist für die Stadt Marburg überschritten“ empörte sich Oberbürgermeister Vaupel,
als er von Entlassung des Sicherheitsverwahrten und dessen Wunsch nach Marburg zu kommen Kenntnis erhielt. Der OB kontaktierte das Justizministerium und forderte Einflussnahme, dass der Entlassene nicht nach Marburg kommt. Ohne Erfolg.
Sein Unverständnis und die Ablehnung der  Unterbringung eines dritten haftentlassenen Sicherheitsverwahrten in  Marburg teilte OB Egon Vaupel (SPD) schriftlich Justizminister Jörg-Uwe  Hahn (FDP) und Innenminister Volker Bouffier (CDU) mit.
Hintergrundinformation
In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist entschieden, dass rückwirkende Sicherheitsverwahrung für verurteilte Straftäter, die ihre Haftstrafe abgebüßt haben, nicht rechtens ist. Daraufhin ist eine Zahl von dem Urteil Betroffener entlassen worden.
Politik und Justiz sind in Verantwortung, zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit der Gesellschaft abzuwägen.
„Das Recht der Menschen auf Sicherheit ist gleichberechtigt mit dem Recht auf persönliche Freiheit der Haftentlassenen“, meint Marburgs Oberbürgermeister.
Bringt Resozialisierungslast Überforderung für Marburg ?
Mit drei entlassenen Gewalttätern in einer Stadt der Größe Marburgs sei ein Verhältnis nicht gewahrt „Es geht zu Lasten des Sicherheitsgefühls der Menschen“, betont der OB.
Dass seitens der Justiz und der  Polizei im Rahmen des Sicherheitsmanagements eine enge Führung der  betreffenden Personen erfolge, wird in einer Pressemitteilung des  Hessischen Justizministeriums festgestellt. Staatssekretär Dr.  Kriszeleit (FDP) bringt sein Bedauern über den Unmut der Stadt Marburg  zum Ausdruck, der nun öffentlich ausgetragen werde.
Im Unterschied dazu erwartet der Oberbürgermeister von der  Landesregierung, endlich dafür Sorge zu tragen, dass alltagstaugliche  Regelungen und Konzepte für die Betreuung der entlassenen  Sicherungsverwahrten auf den Tisch kommen. Bis heute gebe es hessenweit  weder ein Konzept für die Betreuung dieses Personenkreises, noch sei  verbindlich ein Träger gefunden worden.
Er habe keine Kenntnis, ob die personellen Ressourcen der Polizei  ausreichten, um in Marburg drei Sicherungsverwahrte zu überwachen, sagt  Egon Vaupel. „Ich bezweifle dies aber! Wir als Kommune werden vor  vollendete Tatsachen gestellt und allein gelassen.“
Hessischer Justizvollzug focussiert und ausgetragen in Marburg
Nach der Debatte um anstehenden Verlust des Arbeitsgerichtsstandort  Marburg entwickelt sich die schwierige Problematik um Sicherheitsverwahrte zum  Sommerlochthema. Debattiert wird – wer würde sich wundern – in Berlin  und Wiesbaden, zwischen FDP und CSU – und in Marburg. Dabei wird viel  geredet und wenig gesagt.
Zugleich sind Fakten geschaffen worden.
Ab nach Marburg
Drei der sechs aus Hessischen Justivzvollzugsanstalten zu entlassene  Sicherheitsverwahrte sind derzeit in Marburg untergebracht.
Dass die beteiligten Akteure nach Recht und Gesetz, Vorschriften und  Ermessensspielräumen handeln, zugleich immer im Rahmen des  Rechtsstaaates, versteht sich von selbst. Das ist ihr Auftrag.
Doch >ist etwas faul im Staate< und muss es verwundern, wenn  Staatsekretär Kriszeleit (FDP) in der heutigen OP artikuliert: „Man kann  sich überlegen, ob man den Leuten das Leben schwermacht.“
(Foto Figur Justitia mit Schwert und Waage Edith Ochs-pixelio.de)



