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Neuer Botanischer Garten Marburg ist Kulturdenkmal – Landesamt stellt fünf Bereiche auf Lahnbergen unter Denkmalschutz

Blick über die Teichanlage des Botanischen Gartens auf den Lahnbergen, oben rechts die Gewächshäuser – Bereiche die mit den Gebäudeanlagen unter Denkmalschutz stehen.

Marburg 14.11.2012 (yb) Diese Nachricht wird sehr viele Marburger positiv stimmen. Der neue Botanische Garten auf den Lahnbergen in Marburg ist jetzt unter Denkmalschutz gestellt worden. Das Landesamt für Denkmalpflege mit Sitz im Wiesbadener Schloss Biebrich bestätigte heute auf Nachfrage der Redaktion von das Marburger., dass der Kernbereich des neuen Botanischen Gartens mit Gärtnerhäusern, Verwaltungsgebäude, den Gewächshäusern und der angrenzenden Teichanlage nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal klassifiziert worden ist und bereits rechtswirksam unter Denkmalschutz steht. Für diese Maßnahme hat sich aus Marburg der Denkmalbeirat engagiert, ebenso wie Elisabeth Bohl vom Freundeskreis Botanischer Garten. Bei einer Besichtigung hat sich Prof. Dr. Gerd Weiß als Präsident des Landesamts für Denkmalpflege persönlich für eine Klassifzierung als Kulturdenkmal ausgesprochen. Insgesamt sind jetzt in Vollzug der Beantragung und Besichtigung zudem mehrere weitere Gebäude und Gebäudeanlagen auf den Lahnbergen, wie das Fernheizwerk, unter Denkmalschutz gestellt worden.

Die ‚Grüne Schule‘ ist ein sehr erfolgreiches schülerbezogenes Angebot im Botanischen Garten und längst ein etablierter Baustein, der zu der großen Beliebtheit der Einrichtung beiträgt.

Denkmalschutz verändert die Lage deutlich

Damit ist eine deutlich veränderte Situation für die Zukunfts des Botanischen Gartens entstanden. Wie kürzlich berichtet, gibt es mit der Zielstellung Kosteneinsparung Bestrebungen seitens der Universitätsleitung die Einrichtung sehr weitgehend zurück zu bauen. Dazu wurden dem Wissenschaftsinisterium zwei Varianten vorgeschlagen. Die weitergehende Variante A sieht etwa den Abbruch der Gewächshauser und deutlichen Personalabbau vor. Die Variante B sieht den Erhalt der Gewächshäuser und einen geringeren Personalabbau vor.

Die unabhängig vom Handeln des Universitätspräsidiums nunmehr zu Stande gekommene denkmalrechtliche Unterschutzstellung schafft eine völlig veränderte und neue Lage. Damit lassen sich die Maßnahmen der Variante A keinesfalls mehr in Einklang bringen. So wird Unipräsidentin Katharina Krause nicht umhin kommen, ihre Position und Vorgehensweise zur Zukunft der Einrichtung gründlich zu überdenken.

Zuallererst wird sich angesichts der großen Beliebtheit des Botanischen Garten, die sich in rund 100.000 Besuchern im Jahreslauf ausdrückt, in Verbindung mit den vielen Untersützern, wie Freundeskreis, örtlichem Denkmalbeirat, Schulen, Politikern, Veranstaltern und Menschen aus Marburg und der Region jetzt ein signifikant gestärkte Sichtweise und Forderung nach Erhalt des Gartens artikulieren.

Beim Besuch von zwei Landtagsabgeordneten in diesem Sommer sind Gedanken und Vorschläge zur Zukunft des Botanischen Gartens vor Ort besprochen worden.

Die Zahl der Unterstützer wächst

Vor wenigen Tagen erst hat zudem Oberbürgermeister Egon Vaupel eine Bundesgartenschau in Marburg als aussichtstreich und als erstrebenswert präsentiert. Dabei hat Marburgs OB den Botanischen Garten auf den Lahnbergen als zentralen Baustein diesbezüglich angeführt. Vaupel hatte zuvor bereits im Sommer Bereitschaft für die Stadt Marburg bekundet einen sechsstelligen Jahresbetrag zur Finanzierung des Erhalts und weiteren Betrieb einzubringen.

Zuallerst wird die Nachricht von der Unterschutzstellung die rund 50 Beschäftigten erfreuen. Nicht wenige von ihnen sind in Sorge um ihre Arbeitsplätze. Es gibt mithin in Marburg eine große Zahl ganz unterschiedlicher Menschen, denen die gedeihliche Zukunft des Botanischen Gartens sehr angelegen ist. Dies artikuliert sich auch darin, dass Elisabeth Bohl mit dem Freundeskreis in kurzer Zeit über 9.000 Unterschriften zum Erhalt sammeln konnte.

Dagegen steht in Marburg freilich (noch) Universitätspräsidentin Krause, der an einer möglichst weitgehenden Reduktion gelegen ist – um Kosten einzusparen. Würden ihre Pläne und Vorschläge Wirklichkeit, bliebe von der Einrichtung samt qualifiziertem Mitarbeiterteam wenig, zu wenig, übrig. Zugleich ist das Land Hessen in der Verantwortung. Dementsprechend liegen die Vorschläge der Präsidentin mit Varinate A und B in Wiesbaden zur Entscheidung durch die Wissenschaftsministerin. Auch für Eva Kühne-Hörmann schafft nunmehr das Denkmalrecht, vollzogen im Handeln des Landesamts für Denkmalpflege, eine veränderte Situation.

Hinzu kommt ein gewichtiger weiterer Umstand. Die Unipräsidentin hatte externe Expertise in Auftrag gegeben, um ihre Vorschläge an das Ministerium damit zu unterlegen. Das Gutachten von Prof. Thomas Stützel, Ruhr Universität Bochum, liegt seit 7. Juli diesen Jahres vor. Krause versuchte es unter Verschluß zu halten. Das konnte jedoch nicht verhindern, dass zunächst die Marburger Tageszeitung und inzwischen die Redaktion von das Marburger. Kenntnis von den Inhalten erlangt hat. Die Aussagen des Gutachters sind eindeutig. Dem Marburger Botanischen Garten wird ein vorzüglicher Bestand, Pflegezustand, leistungsfähiges qualifiziertes Personal und große Bedeutung zugeschrieben. Prof. Stützel widerspricht der Stimmigkeit und Zielsetzung der Variante A und rät zu einem deutlich größeren Erhalt der Einrichtung in jeder Hinsicht.

Gutachter bescheinigt vorzügliche Qualität und empfiehlt Erhalt

Damit ist gutachterlich bestätigt und nunmehr der Öffentlichkeit bekannt zu machen, dass der Wert des Botanischen Garten aus einer Vielzahl von Gründen sehr hoch anzusiedeln ist und sein Erhalt große Priorität haben sollte. Dieser externen Aussage, von Krause selbst angefragt, kann sich jetzt die Unipräsidentin nicht länger entziehen. Zugleich kommt es darauf an dem Wissenschaftsministerium eine angemessene Wahrnehmung zu eröffnen.

Der Herbstmarkt im Botanischen Garten ist nur eine von vielen Veranstaltungen, die Tausende Menschen auf die Lahnberge bringt. Fotografien von Hartwig Bambey

Verfahren vor Verwaltungsgericht

Zuvor wird freilich noch das Verwaltungericht Gießen seine Entscheidung im Klageverfahren des Personalrats gegen die Universitätsleitung am 30. November zu treffen haben. Der Personalrat klagt wegen Verletzung seiner Mitspracherechte in der die Mitarbeiter betreffenden Angelegenheit. Nicht genug damit. Nach ihrem Besuch im zurückliegenden Sommer haben die Landtagsabgeordneten Timo Gremmels und Thomas Spies eine Kleine Anfrage zum Botanischen Garten gestellt. Die Antwort von Umweltministerin Puttrich liegt inzwischen vor. Über die darin artikulierten Aussagen herrscht bei den Anfragestellern und in Marburg große Unzufriedenheit und Unverständnis. Ganz offenbar wurden viele Hintergründe und Zusammenhänge nicht berücksichtigt und es wurde ein verkürztes und verfälschendes Bild gezeichnet. Auch dazu formiert sich weiterer Widerspruch.

So wird es niemanden in Marburg und in Wiesbaden überraschen können, wenn die geleistete denkmalrechtliche Würdigung der Anlage jetzt weitere, verstärkte Aktivitäten und zusätzliche Schubkraft zu Gunsten des Erhalts des Marburger Botanischen Gartens mobilisiert. Vorbereitungen dazu sind längst im Gange. Dazu kommt eine politische Initiative in Gestalt eines Antrags an die Marburger Stadtverordnetenversammlung.

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