Marburg erschüttert durch Verlust vieler Gewissheiten

12.02.2026 (mm/red) Bereits der vergangene Herbst hat in Marburg viele Gewißheiten und scheinbare Grundlagen erschüttert und mit einem defizitären städtischen Haushalt 2026 Kontroversen über die Stadtentwicklung in Gang gesetzt. Wer in der Weihnachtspause und an …

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Kostenzuschüsse für behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum

Marburg 13.Janaur 2015 (pm/red) Wie vom Landkreis Marburg-Biedenkopf informiert wird, stellt das Land Hessen auch im Jahr 2015 für behindertengerechte Umbauten in bestehenden, selbst genutzten Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld Kostenzuschüsse bereit. Als „selbst genutzt“ gelten Wohnungen, die vom Eigentümer oder nahen Angehörigen genutzt werden. Förderungsfähig sind Kosten bis maximal 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Der Zuschuss kann bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Bauvorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Eigenmittel zur Finanzierung nicht ausreichen, die Finanzierung dauerhaft gesichert ist und mit dem Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde. Ebenso dürfen nicht allgemeine Modernisierungen im Vordergrund stehen, sondern ausschließlich behindertentypische Verbesserungen.

Baumaßnahmen können ab sofort und bis 17. März 2015 beim Landkreis formgerecht angemeldet werden. Nähere Informationen und das Anmeldeformblatt erhalten Interessierte mit Wohnort im Landkreis Marburg-Biedenkopf (außerhalb der Stadt Marburg) im Landratsamt, Fachbereich Bauen, Wasser- und Naturschutz, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg.
Telefon 06421 405-1645, E-Mail WagnerMta@Marburg-Biedenkopf.de oder direkt auf der —> Internetseite der WI-Bank.

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