Beteiligungstage für das „Landgrafenschloss der Zukunft“

14.04.2024 (pm/red) Im Zuge des Projekts „Landgrafenschloss der Zukunft“ laden die Philipps-Universität Marburg und die Universitätsstadt Marburg alle Interessierten zu Beteiligungstagen am 19. und 20. April 2024 ein, sich mit Ideen und Wissen an der …

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Corona-Demonstration am 20. März in Kassel: Rechtsstreitigkeit und Absage zur Karlsaue

Kassel 18.03.2021 (pm/red) Am Samstag, 20. März 2021, soll ab 12 Uhr eine Großdemonstration für Frieden, Freiheit und Demokratie in Kassel stattfinden. Dazu rufen auf die „Freien Bürger Kassel“ als „ein lockerer Zusammenschluss von Menschen, die sich im Kontext der Corona-Maßnahmen für mehr Freiheit im Ausleben unserer im Grundgesetz festgelegten Rechte einsetzen“, so die Selbstdarstellung auf einer Webseite. Von der Stadt Kassel wurde die mit 17.500 Teilnehmern angemeldete Großdemonstration am 15. März mit einem Verbot belegt, mit der Begründung es würde erhöhtes Infektionsrisiko davon ausgehen. Vom Verwaltungsgericht Kassel wurde dieses Verbot nach zwei entsprechenden Eilanträgen der Veranstalter gekippt.

Die Demonstration soll stattfinden an der Karlsaue, dazu eine Kundgebung an der Schwanenwiese. Für die Stadt Kassel besteht die Möglichkeit zur Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Heute übermittelt die Museumslandschaft Hessen-Kassel (MHK) den Freien Bürgern Kassel eine Absage. »Wir gestatten prinzipiell keine politischen Veranstaltungen in unseren Einrichtungen. Im Fall dieser speziellen Versammlung kommt noch hinzu, dass wir sie aus gartendenkmalpflegerischen Gründen nicht genehmigen können. Die von den Veranstaltern angemeldeten Vorhaben für die Karlsaue sind laut unseren Vorgaben für Veranstaltungen in MHK-Parks nicht zulässig. Zudem gestatten wir keine externen Veranstaltungen, deren Hygienekonzepte von den zuständigen Ordnungsbehörden nicht genehmigt wurden,« erläutert MHK-Direktor Prof. Dr. Martin Eberle.

Damit wird wohl die Vorfeldauseinandersetzung vor Gericht weitergehen. Die MHK geht davon aus, dass der Untersagung in der Karlsaue nachgekommen werde. Wie dies ausgeht, bis hin zu eventuell möglichen anderen Örtlichkeiten, ist derzeit offen.

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