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Wahlen für das 14. KiJuPa: Marburger Kinder und Jugendliche können im Februar und März wählen gehen

09.01.2024 (pm/red) Rund 6.500 Kinder und Jugendliche sind zur Wahl des Marburger Kinder- und Jugendparlaments (KiJuPa) im Zeitraum vom 26. Februar bis 15. März aufgerufen. Interessierte haben zwischen Montag, 15. Januar, und Freitag, 26. Januar, die Möglichkeit, sich zur Wahl aufstellen zu lassen, wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt.

Die Wahl findet zwischen Montag, 26. Februar, und Freitag, 15. März, an den Marburger Schulen oder – für die sogenannte „externe Liste“ – über die KiJuPa-Webseiten statt. Von Montag, 15. Januar, bis Freitag, 26. Januar, haben Marburger Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, sich für die Wahl aufstellen zu lassen. Das geschieht entweder über die Schulen, oder, sofern die/der Kandidierende in Marburg wohnt, aber außerhalb zur Schule geht, online über die externe Liste.

Wahlberechtigung und Kriterien dafür

Die etwa 6.500 wahlberechtigten Kinder und Jugendliche werden in den Winterferien briefschriftlich über die Wahl informiert. Wahlberechtigt sind laut Satzung des KiJuPa Marburg alle Kinder und Jugendlichen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Universitätsstadt Marburg haben oder hier in einem Internat wohnen und für die Marburg ihr längerfristiger Lebensmittelpunkt ist. Wählen und gewählt werden können alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren und auch ältere Jugendliche, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen

Marburger Kinder und Jugendliche, deren Schule nicht an der Wahl teilnimmt, die eine Schule außerhalb Marburgs besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, können sich für die Wahl über die „externe Liste“ auf der KiJuPa-Website registrieren.

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