Feuerwerksverbot in der Innenstadt Kassel und Parkbereichen

Dass in Kassel als früherer Residenzstadt Feuerwerk dazugehörte, und das nicht unbedingt zu Sylvester, belegt dieser colorierte Stich aus der der Hand von Wilhelm Dilich aus 1598 „Feuerwerk vor Kassel, 1598“. Bildquelle LAGIS Hessen
20.12.2025 (pm/red) Zum Jahreswechsel 2025/2026 werden Teilbereiche der Kasseler Innenstadt zur Feuerwerks-Verbotszone, wird aus dem Rathaus informiert. Das Verbot gilt für den Königsplatz, Bereiche der Oberen Königsstraße sowie der Treppenstraße, wird mit dem Hinweis bekannt gemacht, dass Verstöße gegen das Feuerwerksverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Ob und wieweit Ballerlust und Ballerwut in Kassel einmal mehr Ohren betäuben, Hunde erschrecken und vorher die Kassen klingeln lassen, wird sich zeigen. Das bedrohliche Kriegsgeschehen in der Ukraine, in Palästina-Israel, Sudan und anderen Regionen und Erdteilen dürfte hierzulande derzeit wohl kaum mäßigende Wirkungen zeitigen. Verbotsforderungen etwa aus Gründen der Vermeidung von (Umwelt-)Belästigungen sind ebenso wiederkehrend wie sie nicht befolgt werden. Neben dem Handel möchten zudem die Hersteller die Umsätze mit Pyrotechnik nicht missen.
Generell untersagt ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände
- in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder‐ und Altersheimen
- in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden
- in Natur‐ und Landschaftsschutzgebieten
- auf Flächen von Hessen Kassel Heritage wie den historischen Parks Karlsaue und Bergpark Wilhelmshöhe.


