Wenn die Pflege droht in die Armut zu führen – 3108 Euro Eigenbeitrag überfordern
26.07.2025 (pm/red) Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, müssen immer mehr aus eigener Tasche hinzubezahlen. Der selbst zu zahlende Anteil für die Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, der Eigenanteil, ist erneut stark angestiegen. Laut bundesweiter Erhebung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) muss ein pflegebedürftiger Mensch im ersten Jahr in einem Heim im Schnitt 3.108 Euro jeden Monat selbst zuzahlen. Entlastungszahlungen verpuffen. Immer mehr Menschen sind auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen. Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), fordert Sofortmaßnahmen.
„Es darf nicht sein, dass Pflege in Armut führt“, betonte Dr. Alexia Zurkuhlen angesichts der erneut gestiegenen Eigenbeiträge. „Leider kommt es immer häufiger dazu, dass der Geldbeutel darüber entscheidet, ob und welche Pflege in Anspruch genommen wird.“ Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe mahnte mit Blick auf die ausstehende Pflegereform nachdrücklich Sofortmaßnahmen an:„Wir schauen seit Jahren passiv zu, wie steigende Pflegekosten immer mehr Menschen in die Armut treiben. Wir müssen sofort ins Handeln kommen und gegensteuern.“
Bund und Länder dürfen Kosten nicht auf pflegebedürftige Menschen abwälzen
Dabei stünden Bund und Länder in der Schuld der sozialen Pflegekassen – ganz unabhängig von der notwendigen Pflegereform.
„Bund und Länder schieben Kosten auf Versicherte ab, die eindeutig aus den jeweiligen Etats zu tragen sind. Der Bund muss umgehend seine Schulden aus der Coronazeit begleichen, die er bei der sozialen Pflegekasse in Milliardenhöhe hat. Und alle Bundesländer müssen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und die Kosten für Investitionen sowie für die Ausbildung von Pflegepersonal übernehmen. Diese Kosten dürfen nicht weiter auf pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen abgewälzt werden. Dann wäre die Eigenbeteiligung deutlich niedriger“, stellte Zurkuhlen klar.
Grundsätzlich bedürfe es aber nach wie vor einer „grundlegenden Reform der Pflege und der Pflegefinanzierung“. „Wichtig“, so Zurkuhlen mit Blick auf Äußerungen von Bundeskanzler Merz und Arbeitgeberpapiere, sei, dass das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gelte: „Und da ist jeder Euro, der in eine private Versicherung geht, einer, der in der sozialen fehlt.“