Souad Lamroubal liest in AWO-Begegnungsstätte Oberstadt am 28. November

20.11.2025 (pm/red) Am 28. November gibt es eine Lesung Autorin und Moderatorin Souad Lamroubal Räumen des AWO-Ortsvereins in der Oberstadt. Die Kommunalbeamtin setzt sich für diskriminierungsfreien, rassismusfreien und vorurteilsbewussten Strukturen in Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden ein, …

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Indikatorenmodell für Musikschulen in Hessen und 600.000 Euro zusätzliche Förderung

26.11.2025 (pm/red) Folgend einem „Runden Tisch für die Musikschulen“ in 2021 wurde jetzt in Hessen ein neues Finanzierungsmodell eingeführt, das qualitative Anforderungen für die Förderung festlegt. Ein sogenanntes ein Indikatorenmodell. Ein ‚Pakt für die Musikschulen‘ soll nicht nur Schülerinnen und Schülern zugutekommen, sondern auch bei den Lehrkräften für angemessene Arbeitsbedingungen sorgen und Familien entlasten, wird vom Ministerium mitgeteilt. Der Pakt für die Musikschulen sieht jährlich 600.000 Euro zusätzliche Förderung für die hessischen Musikschulen vor.

Die zur Verfügung stehenden Mittel würden sich im Vergleich zum Jahr 2024 mehr als verdoppeln und im Jahr 2031 9,3 Mio. Euro betragen. Darüber hinaus gibt es eine Garantie, dass bis zum Jahr 2031 keine Musikschule weniger Fördermittel als im Jahr 2024 erhält. Im Jahr 2025 habe das Land insgesamt sogar 1,2 Millionen zusätzliche Mittel bereitgestellt, wird informiert. Zum Aufwuchs von 600.000 Euro noch einmal 600.000 Euro, um mögliche Folgen des Herrenberg-Urteils abzumildern.

Indikatorenmodell definiert Qualitätsstandards

Mit der neuen Förderrichtlinie setzt das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) künftig konsequent auf Qualitätsentwicklung. Mit dem neuen Indikatorenmodell legt das HMWK erstmals klare Qualitätsstandards fest. Die Förderung orientiert sich künftig nicht mehr an Kennzahlen wie Wochenstunden oder Schülerzahl, sondern daran, wie gut eine Musikschule in den Bereichen Trägerschaft, Finanzierung, Ausstattung, innere Organisation, Kooperationen, Projekte sowie Personal aufgestellt ist.

„Mit dem neuen Fördermodell und dem damit einhergehenden Mittelzuwachs wollen wir Engagement honorieren, gute pädagogische Arbeit anerkennen und zugleich eine stetige Weiterentwicklung des Musikschulstandortes Hessen ermöglichen. Im Zentrum unserer Förderung steht die Qualität,“ erklärt Staatssekretär Christoph Degen.

Dazu gibt es einen Indikatorenkatalog mit 18 Fragen zu den Bereichen Trägerschaft, Finanzierung, Ausstattung, innere Organisation, Kooperationen, Projekte sowie Personal. Konkret wird zum Beispiel abgefragt, ob Mietinstrumente vorhanden sind oder sich die Vergütung am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst orientiert. Mit der Beantwortung der Fragen erlangt jede Musikschule einen Prozentsatz: den Erfüllungsgrad. Dieser gibt Auskunft darüber, wie gut die einzelne Musikschule in den jeweiligen Bereichen abschneidet. Der Erfüllungsgrad wiederum ist entscheidend für die Höhe der Förderung.

Hintergrund zum „Herrenberg-Urteil“
Gegenwärtig stehen die Musikschulen aufgrund des Herrenberg-Urteils vor finanziellen und organisatorischen Herausforderungen. Das „Herrenberg-Urteil“ ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 (Az. B 12 R 3/20 R), die Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Honorar-Lehrkräften hat.
Viele Honorar-Lehrkräfte, die bislang als „selbstständig“ galten, könnten nun als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden, was zu höheren Kosten bei den Musikschulen führt. Um mögliche Folgen des Herrenberg-Urteils abzumildern, werden im Jahr 2025 zusätzliche 600.000 Euro für die Musikschulen zur Verfügung gestellt. 

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