Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

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Gabriele Britz als Gießener Juristin am Bundesverfassungsgericht

Gießen, Marburg (21.12.2010) Die Gießener Juristin Prof. Gabriele Britz ist am 17. Dezember 2010 vom Bundesrat einstimmig zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden.

Die 42-Jährige ist seit 2001 Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sie im Ersten Senat die Nachfolge von Christine Hohmann-Dennhardt antreten, die Anfang 2011 ausscheidet.

Laufbahn von Gabriele Britz

Gabriele Britz studierte von 1987 bis 1992 Jura. Darauf folgten 1993 ihre Promotion, 1997 das Zweite Juristische Staatsexamen und 2000 ihre Habilitation. Von 2001 bis 2002 war sie Mitglied im UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung, 2003 bis 2009 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Zentrums für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld. Am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU war sie von 2004 bis 2006 Studiendekanin und von 2009 bis 2010 Dekanin. Seit 2008 ist sie Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Erneut Mitglied der Uni Gießen am Bundesverfassungsgericht

Mit Britz wird bereits zum wiederholten Male ein Mitglied der Gießener Rechtswissenschaften nach Karlsruhe berufen. Zurzeit gehört der Gießener Rechtswissenschaftler Prof. Brun-Otto Bryde dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Er trat 2001 das Richteramt in Karlsruhe an; seine Amtszeit endet Anfang 2011.

Hintergrund Richterin am Vrfassungsgericht

Das Richteramt am Bundesverfassungsgericht ist eine hohe berufliche Ehre. Gewählt werden die Richter für zwölf Jahre zur Hälfte von einem Wahlausschuss des Deutschen Bundestags und zur anderen Hälfte vom Bundesrat. Wählbar ist jeder, der mindestens 40 Jahre alt ist und nach dem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zum Richteramt, zweites juristisches Staatsexamen oder Professur der Rechte an einer deutschen Universität, inne hat.

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