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Hessen fordert stärkere Gesetze gegen Umsatzsteuerbetrug in Deutschland

Marburg 09.09.2019 (pm/red) „Hessen setzt sich im Bundesratsfinanzausschuss erfolgreich für Gesetzesverschärfung ein“ meldete bereits in der vergangenen Woche eine Presseinformation des Hessischen Finanzministeriums. „Deutschland kann und muss aber noch mehr tun im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug“ so Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug mache sich das Land dafür stark, dass zukünftig die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmen von den Steuerverwaltungen der Länder oder vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt oder eine bereits erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für ungültig erklärt werden könnten. Ein entsprechender Antrag wurde vom Finanzausschuss des Bundesrates beschlossen.

„Allen, die das Umsatzsteuerrecht mit krimineller Energie umgehen oder den festen Vorsatz dazu haben, müssen wir das Vorhaben so schwer wie möglich machen. Umsatzsteuerbetrug kostet die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jedes Jahr Milliarden. Deshalb müssen wir an einer Vielzahl von gesetzlichen Stellschrauben drehen, um dem Betrug den Garaus zu machen“, so der Finanzminister, der weiter ausführte: „Ich setze mich deshalb dafür ein, dass nun die gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die von einem betrügerisch agierenden Unternehmer beantragte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abzulehnen oder die bereits erteilte Nummer mit Wirkung für die Zukunft für ungültig zu erklären. Diesen betrügerisch agierenden Unternehmen würden durch eine solche Neuregelung entsprechende Handlungen wesentlich erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Die Finanzverwaltung hätte bei aufgedeckten Umsatzsteuerbetrugskarussellen so die Möglichkeit, weitere Schäden am Steueraufkommen im Inland und den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verhindern.“

Gesetz gegen Steuerbetrug im Onlinehandel

Derzeit besteht bereits in zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine vergleichbare Regelung. Mit dem Gesetz gegen Steuerbetrug im Onlinehandel ist Hessens Finanzminister gemeinsam mit seiner baden-württembergischen Amtskollegin erst kürzlich ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität gelungen: Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und geht auf eine Initiative beider Länder zurück. Seit einem halben Jahr können nun Betreiber von Internetmarktplätzen in Haftung genommen werden, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. „Es war und ist für uns nicht hinnehmbar, dass ausländische Händler für ihre hier verkauften Waren keine Umsatzsteuer zahlen. Deshalb haben wir mit Nachdruck dieses Gesetz vorangetrieben, das die Besteuerung sicherstellt. Eine Befreiung von der Haftung ist jetzt nur noch möglich, wenn der Plattformbetreiber eine Bescheinigung für einen Händler vorweisen kann, dass dieser steuerlich geführt wird. Das bedeutet, dass bisher steuerlich nicht erfasste Händler sich beim Finanzamt registrieren lassen müssen. Und das tun deutlich mehr Händler, seitdem wir das Thema auf Gesetzesebene angestoßen haben“, bilanzierte Schäfer.
„Deutschland kann und muss aber noch mehr tun im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug. Raus aus der Beobachterrolle, rein in die Vorreiterrolle – damit wir in Europa gemeinsam Kriminellen das Handwerk legen können!“, so die erneute Forderung des Ministers.
 
Die Umsatzsteuer sei die aufkommensstärkste Steuer, gleichzeitig sei sie aber auch sehr betrugsanfällig. Die Mittel, dagegen vorzugehen, müssten nicht nur stärker in den Blick genommen werden, endlich sei die Zeit zum Handeln gekommen.  Umsatzsteuerbetrug finde auch innerhalb der Landesgrenzen statt, er werde jedoch vor allem über die Grenzen hinweg zum großen Geschäft für Kriminelle. Deshalb müsse die Zusammenarbeit deutschlandweit und innerhalb der Europäischen Union gestärkt werden, erläuterte Dr. Thomas Schäfer.

 

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