Hessen fordert stärkere Gesetze gegen Umsatzsteuerbetrug in Deutschland
Marburg 09.09.2019 (pm/red) „Hessen setzt sich im Bundesratsfinanzausschuss erfolgreich für Gesetzesverschärfung ein“ meldete bereits in der vergangenen Woche eine Presseinformation des Hessischen Finanzministeriums. „Deutschland kann und muss aber noch mehr tun im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug“ so Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug mache sich das Land dafür stark, dass zukünftig die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmen von den Steuerverwaltungen der Länder oder vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt oder eine bereits erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für ungültig erklärt werden könnten. Ein entsprechender Antrag wurde vom Finanzausschuss des Bundesrates beschlossen.
„Allen, die das Umsatzsteuerrecht mit krimineller Energie umgehen oder den festen Vorsatz dazu haben, müssen wir das Vorhaben so schwer wie möglich machen. Umsatzsteuerbetrug kostet die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jedes Jahr Milliarden. Deshalb müssen wir an einer Vielzahl von gesetzlichen Stellschrauben drehen, um dem Betrug den Garaus zu machen“, so der Finanzminister, der weiter ausführte: „Ich setze mich deshalb dafür ein, dass nun die gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die von einem betrügerisch agierenden Unternehmer beantragte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abzulehnen oder die bereits erteilte Nummer mit Wirkung für die Zukunft für ungültig zu erklären. Diesen betrügerisch agierenden Unternehmen würden durch eine solche Neuregelung entsprechende Handlungen wesentlich erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Die Finanzverwaltung hätte bei aufgedeckten Umsatzsteuerbetrugskarussellen so die Möglichkeit, weitere Schäden am Steueraufkommen im Inland und den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verhindern.“
Gesetz gegen Steuerbetrug im Onlinehandel