Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

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Immer mehr Unternehmen engagieren Detektive

07.07.2022 (pm) Der Arbeitsalltag hat sich für viele Arbeitnehmer während der Corona-Krise komplett verändert. Homeoffice ist seither so gefragt wie nie und wird auch weiterhin von vielen Unternehmen angeboten. Die neue Freiheit hat viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, verleitet aber auch so manchen Mitarbeiter diese auszunutzen. Immer mehr Unternehmen engagieren daher Privatdetektive, die solchen Mitarbeitern auf die Schliche kommen sollen. Tatsächlich werden die Ermittler in vielen Fällen fündig und stoßen häufig auf Missbrauch.

Arbeitszeitbetrug

Das Geschäft der Detektive boomt. Denn durch die Vermischung von Geschäfts- und Privatleben im Homeoffice sind bestimmte Kontrollmechanismen ausgehebelt. In Deutschland können Detektive immer dann legal beauftragt werden, wenn ein konkreter Verdacht im Raum steht. Konkret liegt beispielsweise ein Verdacht auf Arbeitszeitbetrug vor, wenn der Mitarbeiter kaum erreichbar ist oder die Produktivität nachweislich gesunken ist. In solchen Fällen ist eine heimliche Überwachung zulässig. Die Grenze wird dann überschritten, wenn der Mitarbeiter vom Detektiv beispielsweise bei einem mehrstündigen Einkaufsbummel beobachtet wird oder nachgewiesen werden kann, dass er einem Zweitjob nachgeht. Wer jedoch von seinem Ferienhaus aus die vereinbarte Arbeitszeit erbringt, macht sich nicht strafbar.

Lohnfortzahlungsbetrug

Detekteien in ganz Deutschland verzeichnen auch eine Häufung im Bereich des Lohnfortzahlungsbetruges. Beim Lohnfortzahlungsbetrug handelt es sich beispielsweise um ungerechtfertigte Krankmeldungen. Nimmt sich der Arbeitnehmer Urlaub und arbeitet währenddessen für die Konkurrenz, ist dies ebenfalls ein Lohnfortzahlungsbetrug. Auch das klassische Dazuverdienen durch Schwarzarbeit zählt dazu. Denn aus solchem Verhalten kann dem Arbeitgeber ein immenser wirtschaftlicher Schaden entstehen. Vor allem die Kurzarbeit und die damit verbundene Freizeit hat so manchen Mitarbeiter dazu verleitet, sich einen Zweitjob zuzulegen, der schwarz bezahlt wird. Auch Urlaubsreisen während der Kurzarbeit sind keine Seltenheit.

Beweislast beim Arbeitgeber

Die Beweislast beim Lohnfortzahlungsbetrug liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Betrug nachweisen muss. Wenn der Arbeitnehmer eine gültige Krankschreibung vorlegen kann, dann ist dies eine gewisse Herausforderung für den Arbeitgeber, denn das Attest müsste in diesen Fall angezweifelt werden. Häufige Krankschreibungen von wechselnden Ärzten können ein erster Anhaltspunkt sein. Auch wenn als Grund für die Krankschreibung immer wieder sehr unspezifische Symptome wie Kopf- oder Bauchschmerzen angegeben werden, kann das zu Zweifeln beim Arbeitgeber führen.

Spezialisierung auf Mitarbeiter-Observierung

Besteht ein konkreter Verdacht, dann ist der Einsatz eines Detektivs zulässig. Einige Detekteien haben sich bereits auf die Observierung von Mitarbeitern spezialisiert. Dadurch können Arbeitgeber herausfinden, ob der Mitarbeiter sich tatsächlich seiner Genesung widmet. Denn während der Krankschreibung ist gesetzlich verankert, dass alle Tätigkeiten zu unterlassen sind, die für Gesundheit und Genesung nicht förderlich sind. Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern rechtfertigt im Normalfall eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Detektiv-Kosten von Arbeitnehmer zu zahlen

Die Beauftragung einer Detektei ist natürlich mit Kosten verbunden. Häufig ist eine Observierung über mehrere Tage hinweg notwendig. In einem wegweisenden Gerichtsurteil wurde ein Arbeitnehmer, der seine Krankheit nur vorgetäuscht hatte, dazu verurteilt, die Kosten für seine Beschattung selbst zu bezahlen. Denn das Gericht kam zu dem Schluss, dass er die Kosten schuldhaft verursacht hat.

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