Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

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Die Netzentgelte werden nicht angeglichen – Strompreise bleiben uneinheitlich

Die Energiewende und die Abkehr von der Atomenergie sind beschlossene Sache, doch die Angleichung der Netzentgelte wurde nun kurzfristig gekippt. Foto pixabay.com

Marburg 13.1.2017 (pm/red) Was noch im November 2016 so einleuchtend klang und von vielen erleichtert zur Kenntnis genommen wurde, wurde nun im Januar 2017 schlichtweg vom Tisch gefegt. Die Rede ist von der Zusage des Bundeswirtschaftsministeriums, die Stromnetzentgelte zwischen den deutschen Bundesländern anzugleichen. Der Norden und der Osten hätten von der Angleichung profitiert, doch nun wurde dieser Teil des Gesetzes aus der Vorlage gestrichen.

Der rechtliche Rahmen: das NeMoG

Der aktuelle Streit kreist um die Inhalte des Netzentgeltmodernisierungs-Gesetze, kurz: NeMoG. Das ursprünglich damit verfolgte Ziel war es, mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung und bei den Kosten der Netzentgelte zu erhalten. Allerdings wurde nun genau dieser Passus gestrichen, der die bundesweite Angleichung ermöglichen könnte. Stattdessen ist dieser Ablauf geplant:
– Für Neuanlagen sollen ab 2018 die Netzentgelte entfallen.
– Für dezentrale Anlagen soll dieses Gesetz ab 2021 greifen.
– Um je zehn Prozent reduzieren sollen sich die vermiedenen Netzentgelte für Bestandsanlagen (ab 2018 bzw. ab 2021).

Das (finanzielle) Fazit lautet: „Das BMWi erwartet durch den schrittweisen Abbau der vermiedenen Netzentgelte ‚marginale Erhöhungen der EEG-Umlage‘ (0,1 bis 0,2 Ct/kWh), diese würden jedoch insgesamt durch die zu erwartenden Kostensenkungen bei den Netzentgelten überkompensiert.“

Ein düsteres Bild für das Verbraucher-Portemonnaie

Der Blick in die Zukunft sieht in diesem Zusammenhang alles andere als rosig aus, denn: Wird nichts am Gesetz geändert, wird das Jahr 2017 nicht das letzte Jahr sein, in dem die Strompreise im Steigen begriffen sind. Energieexperten erwarten, „dass die Strompreise für Haushalte 2017 erstmals die Marke von 30 Cent je Kilowattstunde überschreiten. (…) Bleibt das System der Abgaben und Umlagen, wie es ist, so ist bis 2023 ein weiterer Anstieg der Strompreise absehbar“, heißt es in diesem Beitrag, der die „Erntejahre“ der Energiewende erst für die Jahre danach prophezeit.

Die Krux an der Sache ist jedoch dieses Details: Obgleich Energie vergleichsweise günstig in der Beschaffung war, wirkt sich doch der Fördermechanismus negativ auf die Preisgestaltung aus. Schuld daran ist die sogenannte EEG-Umlage, die seit 2000 erhoben wird und den Ausbau der erneuerbaren Energien mitfinanzieren sollen. In der Praxis deckelt eben diese Umlage die Differenz zwischen den Strompreisen und den Einspeisevergütungen für Ökostrom.

Verbraucher können nur weiter Vergleiche ziehen

Wer nicht im Dunkeln sitzen will, der muss sich einem Preisvergleich widmen – und dabei die Augen nach etwaigen Fettnäpfchen aufhalten. Foto pixabay.com

Was den Verbrauchern bleibt, ist weiterhin die kWh-Preise der deutschen Stromanbieter zu vergleichen. Dabei gilt es diese Fettnäpfchen beim Anbieterwechsel möglichst zu vermeiden.
1.) Wer sich in einem Vergleichsportal umsieht, sollte nicht nur auf das unmittelbare Einsparpotential achten, sondern auch Weitblick beweisen. Gerade im billigen Preissegment zeigt sich nämlich häufig, dass das erste Jahr preislich interessant ist, diese Freude aber nicht lange währt. Wer sich vom verlockenden Preis des ersten Jahres blenden lässt, muss sich schnell mit den Kündigungsfristen des Vertrags auseinandersetzen. Meist verpacken Stromanbieter den Hinweis auf entsprechende Fristen sehr gut. Den Schriftwechsel aufmerksam zu studieren ist dabei zwingend erforderlich. Tendenziell kann davon ausgegangen werden, dass bei Vertragsverlängerungen meist schlechtere Konditionen offeriert werden.

2.) Natürlich ist es verlockend, den Anbieterwechsel in die Hände des neuen Anbieters zu legen. Allerdings hat nicht dieser, sondern der Endverbraucher das Nachsehen, wenn die Kündigungsfrist verpasst wurde. Verbraucherschützer raten daher dazu, bereits im Vorfeld die aktuell gültigen Kündigungsfristen einzusehen. Auch ist es sinnvoll, dass der neue Anbieter bestätigt, dass der Alt-Vertrag gekündigt wurde.

3.) Beim Anbieterwechsel im Internet gilt: Dokumentation und Prüfung sind hierbei enorm wichtig. Nur wer das Online-Angebot mit den darauf folgenden Vertragsunterlagen gegenprüft, kann sicher sein, dass Angebot, Auftrag und Konditionen auch wie gewünscht ausfallen.

4.)Auch wenn die Tendenz immer geringer wird, sei doch ein Wort der Warnung zu übereilten Vertragsabschlüssen gesagt: Geht ein Anbieter buchstäblich Klinken putzen, sollten Verbraucher sich ausreichend Zeit dazu nehmen, die Konditionen und Vertragsoptionen genau zu überprüfen. Seriöse Anbieter gestehen ihren Kunden zu, die Verträge zu prüfen und sich erst im Anschluss daran mit den fertig unterzeichneten Unterlagen zu melden. Wird indes an der Haustür auf eine Unterschrift gedrängt oder ein Call-Center-Mitarbeiter möchte direkt online einen Vertragsabschluss erwirken, ist Vorsicht geboten. Meist fällt insbesondere bei diesen Anbietern auf, dass die Verträge nicht unbedingt das Wohl des Endverbrauchers in den Fokus stellen.

 

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