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Neue Wege in der Kindertagespflege

Marburg 21.9.2010 (yb) Zur Zukunft gehören Kinder. Wachsende Bedeutung erwächst frühkindlicher Betreuung und Erziehung, in Hort- und Krabbelgruppen, oder in der Kindertagespflege. Über 180 Kinder unter 3 Jahren werden in Marburg in Kindertagespflege betreut. Die Zahl verdeutlicht die Bedeutung von Kindertagespflege im Zuge des Ausbaues von Angeboten für Kinder unter 3 Jahren. Um kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten, wurden bei Ausfällen von Tagespflegepersonen bisher Vertretungen untereinander organisiert.

5 Kinder in Tagespflege Obergrenze

Inzwischen betreuen viele Tagespflegepersonen dauerhaft 5 Kinder, die Grenze an genehmigungspflichtigen Plätzen. Im Fall einer Vertretungssituation greifen die Vorgaben des Gesetzgebers,niedergelegt in Paragraf 43 SGB VIII.Dort findet sich die gesetzlichen Grundlage einer Pflegeerlaubnis beschrieben.

Klare rechtliche Regelungen

„Unzulässig ist … auch, wenn eine Tagespflegeperson vorübergehend, weil z.B. eine andere Tagespflegeperson erkrankt ist und Vertretung sucht, neben den fünf vorhandenen Kindern ein weiteres Kind aufnimmt“.
Eine „Überbelegung“, sogar in Notsituationen, ist damit ein Gesetzesverstoß. Dies schafft für Eltern Probleme. In  Paragraf 23 Abs.4 SGB VIII, wird der öffentliche Jugendhilfeträger verpflichtet, bei Ausfallzeiten der Tagespflegeperson eine Vertretung für die Kinder, sicherzustellen: „Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen“ heißt es in der Rechtsgrundlage.

Hessenweit einmaliges Vertretungsprojekt in Marburg

Organisatoren und Akteure, oben von links: Nicole Chlebik vom Fachdienst Kinderbetreuung, Bürgermeister Franz Kahle, Jeanette Heide, Tagesmütterverein Lankreis und Marburg, Werner Mayer, Fachdienst Kinderbetreuung Jugendhilfepflege. Vorne die Tagesmütter von links: Victoriya Cherkasova, Migle Lang, Zsuzsa Prohaska und Evelin Weiße( Foto H. Bambey)

Die Stadt Marburg hat reagiert und Beginn des Jahres ein Vertretungsprojekt für Kindertagespflege ins Leben gerufen.
Entwickelt esvom Fachdienst Kinderbetreuung mit dem Vorstand des Vereins Tagesmütter Marburg und Landkreis. Es wird offiziell als „Vertretungsprojekt Kindertagespflege“ bezeichnet. Weil in Hessen ist eine Lösung bislang noch nicht entwickelt wurde, betritt Marburg hier Neuland.

Feste Bezirke und eindeutige Beziehungspersonen

Das Projekt funktioniert so, dass vier Tagespflegepersonen als Vertretung zur Verfügung stehen. Sie sind für einen Bezirk zuständig. Jede Tagespflegeperson hat damit eine feste Ansprechpartnerin. Die Vertreterin besucht ihre Tagespflegepersonen regelmäßig. So kann sie die Tageskinder kennenlernen. Im Bedarfsfall findet eine unproblematische Vertretung statt. wird eine Tagespflegerin krank, informiert sie ihre Vertreterin, dazu die telefonisch informieren Eltern.

Tagespflege in der Wohnung

Die Mehrheit der Tagespflegerinnen, es gibt nur sehr wenige Männer, bieten die Tagespflege im eigenen häuslichen Umfeld an. Zur Vertetung ist es erforderlich, Räumlichkeiten zentral in Marburg zur Verfügung zu haben. In einem am Haus Friedrichsplatz findet dies zukünftig statt. Am Mittwoch, den 29. September gibt es dort ab 16.00 Uhr eine kleine Eröffnungsfeier.

Hintergrundinformation Rahmenbedingungen verbessert

Betreuung in Tagespflege während Mutterschutz und Elternzeit

Seit dem 01.09.2010 besteht für Eltern in Marburg die Möglichkeit, ihr Kind während der Elternzeit eines der beiden oder beider Elternteile in Kindertagespflege betreuen zu lassen. Die Finanzierung wird über die Kindertagespflegesatzung abgewickelt. entsprechend der Regelung in Kindertagesstätten, werden die Kosten für einen Halbtagsplatz von der Stadt Marburg getragen. Eltern zahlen wie bislang nur eine Gebühr. Gesetzlich ist dies erst ab 2013 vorgesehen. Im Sinne anhaltender stabiler Betreuungsverhältnissen hat man sich Marburg jedoch entschlossen, diese Regelung vorzuziehen, erläuterte Bürgermeister Franz Kahle bei der Vorstellung des neuen Vertretungsmodells.

Leistungsgerechte Vergütung für Tagespflegepersonen

Seit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) zum 01.01.2009 besteht gemäß Paragraf 23 Abs. 2a SGB VIII für öffentlichen Jugendhilfeträger die Verpflichtung, die Vergütung der Tagespflegepersonen, leistungsgerecht auszugestalten. Die individuelle Qualifikation und die Dauer der Tätigkeit der TagespflegerInnen soll berücksichtigt werden.
Kindertagespflege lässt sich damit für Interessierte mit pädagogischer Ausbildung attraktiv machen. Bereits tätigen Tagespflegepersonen erhalten Anreiz zu schaffen, längerfristig in der Kindertagespflege tätig zu bleiben.
Gemeinsam mit dem Landkreis ist ein System entwickelt, nach dem Tagespfleger, die eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung haben oder langjährig tätig sind, eine höheres Entgelt erhalten. Neben leistungsgerechter Vergütung wird ein „Randzeitenzuschlag“ für Betreuungszeiten gezahlt. Damit soll Bereitschaft zur Betreuung über übliche Zeiten hinaus honoriert.

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