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Klage des Personalrats der Uni Marburg gegen Präsidentin zum Botanischen Garten wird am Freitag verhandelt

ParagraphenzeichenMarburg 27.11.2012 (yb) Vor vielen Wochen bereits hat der Personalrat der Philipps-Unversität beim dafür zuständigen Verwaltungsgericht Gießen eine Klage nach dem Hessisches Personalvertretungsgesetz eingericht. Der Personalrat sieht sich in der Wahrnehmung seiner Aufgaben und in seinen Rechten gemäß seines gesetzlichen Auftrags durch das Verhalten der Präsidentin beeinträchtigt.  Ohne den Personalrat zu informieren und einzubeziehen, hatte die Universitätsleitung ein Konzept zur Zukunft des Botanischen Gartens erstellt. Dieses Konzept wurde im Sommer 2012 an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst als Entscheidungsgrundlage über die Zukunft des Gartens übersendet. Indem der Personalrat dazu nicht vorher angehört wurde, wurden seine Beteiligungsrechte übergangen. Da in diesem Konzept Maßnahmen zum Personalabbau vorgeschlagen und beschrieben sind, kommen dem Personalrat jedoch Mitsprachrechte zu.

Das Verwaltungsgericht Gießen hat zunächst nicht, wie vom Personalrat beantragt, eine einstweilige Verfügung in der Sache erlassen. Nachstehend wird hier zur allgemeinen Information eine in dieser Angelegenheit maßgebliche Rechtgrundlage aus dem Hessischen Personalvertretungsgesetz veröffentlicht. Der Paragraf 60, Absatz 4 legt fest:
Der Leiter der Dienststelle und der Personalrat sollen mindestens einmal im Monat zu gemeinschaftlichen Besprechungen zusammentreten. In diesen Besprechungen hat der Dienststellenleiter beabsichtigte Maßnahmen, die der Beteiligung unterliegen, rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern. In ihnen sollen auch die Frage der Gleichstellung von Männern und Frauen, die Gestaltung des Dienstbetriebs, Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung, Maßnahmen der Rationalisierung, Vergabe oder Privatisierung von Arbeiten oder Aufgaben, die bisher durch die Beschäftigten der Dienststelle wahrgenommen werden, behandelt werden, insbesondere alle Vorgänge, die die Beschäftigten wesentlich berühren. Der Leiter der Dienststelle und der Personalrat haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. An diesen Besprechungen können Beauftragte der im Personalrat der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften sowie Vertreter des jeweiligen Arbeitgeberverbandes oder kommunalen Spitzenverbandes teilnehmen. Der Leiter der Dienststelle und der Personalrat sind berechtigt, sachkundige Mitarbeiter oder Sachverständige zu den Besprechungen hinzuzuziehen.

Wie zu lesen, sind insbesondere „Maßnahmen der Rationalisierung…die die Beschäftigten wesentlich berühren“, der Beteiligung des Personalrats unterworfen. Das Konzept der Universitätsleitung zum Botanischen Garten sieht unter anderem einen Abbau von Stellen vor. Aus Kostengründen soll Personal abgebaut werden. Damit handelt es sich um eine Maßnahme zur Rationalisierung.

Dazu findet am Freitag, 30. November, in der Marburger Straße 4 in Gießen eine mündliche Verhandlung statt. In Raum 3 des Verwaltungsgerichts wird die Angelegenheit mit den Geschäftszeichen 22 K 1531/12.GI.PV und 22 L 1530/112.GI.PV um 10 Uhr aufgerufen.

Nicht wenige Beschäftigte des Botanischen Garten fürchten um ihre Arbeitsplätze. So wird sie zuallermeist interessieren, welche Entscheidung das Verwaltungsgericht Gießen treffen wird. Womöglich wird der Universitätsleitung aufgegeben das Konzept beim Ministerium zurück zu nehmen, um es zunächst mit dem Personalrat abzustimmen.
Die Redakion von das Marburger. wird an der Gerichtsverhandlung teilnehmen. Am Freitag wird es zeitnah einen (ersten) Bericht geben.

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