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Von der leeren Worthülse „Bürgerbeteiligung“ am Beispiel Grüner Wehr in Marburg

Die Lahn in Marburg unterhalb des „Grüner Wehr“ in einer älteren Aufnahme. Sternbald-Foto Hartwig Bambey

Marburg 04.04.2019 (pm/red) Die Bürgerinitiative Grüner Wehr hat sich seit Bekanntwerden der geplanten Baumaßnahmen am Grüner Wehr im Februar 2018 intensiv für den Erhalt des historischen Wehres und der schützenswerten Natur in seinem Umfeld eingesetzt.  Im Rahmen eines gut besuchten Bürgerworkshops im Mai 2018 wurde dem Oberbürgermeister die Zusage abgerungen, ein neues Gutachten zur aktuellen Beurteilung der Standfestigkeit des Grüner Wehres in Auftrag zu geben.
In der Folge forderte die BI, in die Formulierung der Aufgabenstellung für das Gutachten einbezogen zu werden. Die Stadt ließ sich darauf ein und so wurde erreicht, dass die Aufgabenstellung erweitert wurde. Nun soll neben der Standfestigkeit auch überprüft werden, ob es – wenn denn unbedingt erforderlich – auch alternative Sanierungs- oder Sicherungsmethoden gibt, die weniger schädlich für die historische Substanz, das Stadtbild und die schützenswerte Natur sind. Dies teilt die BI Grüner Wehr in einer Presseinformation mit und macht weitere Fakten und Hintergründe bekannt, die entlarven, dass die Stadt Marburg bzw. das Bauamt ein ziemlich übles Spiel betrieben. Hier der weitere Text der Pressinformation der gebeutelten und enttäuschten Mitglieder der Bürgerinitiative:

Stadt wehrt sich vehement gegen Vorschläge

In den weiteren zähen Verhandlungen über die Formulierung der Aufgabenstellung stellte sich mehr und mehr heraus, dass die Stadt sich trotz aller Bekundungen, mit der BI konstruktiv zusammenarbeiten zu wollen, vehement dagegen wehrt, die Aufgabenstellung in diese Richtung zu öffnen. Viele von der BI geforderten Änderungen am Text, die das Ziel hatten, mögliche Vorweg-Beeinflussungen der Gutachtenergebnisse zu vermeiden, lehnte die Stadt schlichtweg ab. Selbst der wichtige Hinweis, dass es sich bei der unmittelbaren Umgebung des Wehres um ein rechtlich festgesetztes Landschaftsschutzgebiet handelt, wurde von der Stadt als nicht relevant abgetan.

Marburger Verhältnisse mit „freihändiger Vergabe mit Teilnahmewettbewerb“

Nach monatelangen Verhandlungen hat nun die Stadt ein Ausschreibungsverfahren in Gang gesetzt, das den in Gesprächen zwischen Stadt und BI vereinbarten Verfahrenswegen nicht entspricht. Aus einem „Interessenbekundungsverfahren“, das in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD), einer nationalen Ausschreibungsplattform, veröffentlicht werden sollte, ist nun eine „freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb“ der Stadt Marburg geworden; d.h. : diese Ausschreibung ist nun ausschließlich auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht worden.
Auf diesem Wege werden keine Experten, die mit der denkmalgerechten Sanierung von alten Wasserbauwerken vertraut sind, von dieser Ausschreibung erfahren. Dies ist auch deswegen befremdlich, weil es im Gespräch mit dem Bauamt im Juli 2018 Konsens war, dass nur wenige Gutachter bundesweit die nötigen Qualifikationen vorweisen können.

Eindruck, dass die Stadt zielgerichtet den Kreis der Bewerber einschränken möchte

Da die Bewerbungsfrist für das Ausschreibungsverfahren – auch im Blick auf die zwischenzeitlichen Osterfeiertage ungewöhnlich kurz – nur bis zum 24. April läuft, drängt sich der Eindruck auf, dass die Stadt zielgerichtet den Kreis der Bewerber einschränken möchte. Die Stadt hat es zudem nicht für nötig befunden, die BI über diese Änderungen zu informieren.
Die Bürgerinitiative hat sich stets verbindlich und kooperativ mit der Stadt gezeigt, obwohl die Stadt oft mit Vertröstungen agiert hat, Fragen der BI und der Bürger*innen unbeantwortet blieben, wichtige Unterlagen (wie z.B. der Landschaftspflegerische Begleitplan), trotz vorheriger Zusage, nicht veröffentlicht wurden. Die BI fühlt sich betrogen. Die Stadt hat den ihr eingeräumten Vertrauensvorschuss verspielt.
Bürgerbeteiligung scheint eine leere Worthülse, mit der sich Politiker schmücken und mit der aktive und interessierte Bürger*innen an der Nase herum geführt werden. Es ist der Eindruck entstanden, dass von Seiten der Stadt offenbar überhaupt kein Interesse daran besteht, von ihren ursprünglichen Plänen eines Abrisses und Neubaus in Betonbauweise, inklusive Fischborstenpass, Kanurutsche und Betonpodest, abzuweichen. Alle fachlichen Einwände, sowohl von Seiten des Denkmalschutzes als auch von Seiten des Naturschutzes sowie von Marburger Bürgerinnen und Bürgern wurden ignoriert. Es stellt sich die Frage, welche Interessen hier – unter dem Deckmantel der Bürgerbeteiligung – von der Stadt in Wirklichkeit verfolgt werden! Die BI wird sich nicht von maßgeblichen Kräften der Stadtverwaltung als Alibi für eine Bürgerbeteiligung, die diesen Namen nicht verdient, missbrauchen lassen.

Forderungen für das weitere Verfahren:

• Aktive Information von für die Aufgabenstellung kompetenten Gutachtern über die Ausschreibung, nachdem die öffentliche Ausschreibung in der HAD entgegen der einvernehmlichen Absprache zwischen Stadt und BI unterblieben ist. Die BI stellt Gutachterkontakte zur Verfügung.
• Einen Terminplan, der darlegt, wie das weitere Verfahren im Zeitablauf geplant ist, z.B. der Zeitpunkt der Auftragsvergabe und die hierin enthaltenen Fristen.
• Information darüber, welche Gutachter auf die Ausschreibung reagiert und ein Angebot unterbreitet haben.
• Einladung zur Öffnung der Angebote.
• Begründete Information, welcher Anbieter aus dem Interessenbekundungsverfahren den Zuschlag erhält einschließlich Überlassung des Angebots des Ausschreibungsgewinners; auf Nachfrage der BI Erläuterung für Ablehnungen.
• Verlängerung der Fristvorgabe nennenswert über den 24.04.2019 hinaus.

Wir fordern nach wie vor ein neues Gutachten (nicht „Kurz“-Gutachten) eines neutralen, von einem potentiellen Planungsbüro unabhängigen Experten, das – soweit nach der bauhistorischen Archivrecherche noch nötig – die Standfestigkeit des Wehrs aktuell überprüft und gegebenenfalls Sanierungsmöglichkeiten darlegt, um den „Baukörper bei gleicher Stabilität denkmalgerecht und naturnah zu erhalten“ (OB Dr. Thomas Spies). Dabei legt die BI höchsten Wert auf die Beachtung strenger Maßstäbe des Denkmal-, Natur- und Landschaftsschutzes.
Wir sehen zudem keinen Sinn in einer Kanurutschte, lehnen jegliche Betonplattform ab, halten eine künstlich begradigte Wehrkrone für kontraproduktiv und verurteilen jegliche Beeinträchtigung des Baumbestandes am Trojedamm und der vorhandenen Flusslandschaft. Mit diesen Anliegen wissen wir uns getragen von über 4000 Bürgerinnen und Bürgern, die an einer Unterschriftenaktion im Sommer 2018 und einer Online-Petition teilgenommen haben.

Die vorstehende Pressinformation sei aus aktuellem Anlass  als Ergebnis intensiver Beratungen der sich regelmäßig treffenden Projektgruppe der Bürgerinitiative Grüner Wehr erarbeitet worden, wird abschließen mitgeteilt.

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