Kasseler Klimaschutzpreis 2024 verliehen

22.04.2024 (pm/red) Die Gewinnerinnen und Gewinner des zweiten Kasseler Klimaschutzpreises stehen fest. Am 21. April wurden die Preise auf dem Tag der Erde überreicht. Die Ausgezeichneten sind: Scientist for Future Kassel in der Kategorie „Personengruppe“ …

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Durch 2G/3G-Regelung droht Schaden von 1,3 Mrd. EUR und Verlust von 35 Prozent der Mitglieder in der Fitness- und Gesundheitsbranche

30.08.2021 (pm) Die Fitness- und Gesundheitsbranche habe im vergangenen Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 einen Verlust von rund 25 Prozent der ursprünglich 11,7 Mio. Mitglieder (Stand 31.12.2019) zu verkraften, wird mitgeteilt. Die Ankündigung der 3G- bzw. 2G-Regelung sowie zusätzlich kostenpflichtiger Tests sei ein weiterer Schlag für die bereits geschwächte Branche, bei dem jegliche Verhältnismäßigkeit fehle. Eine aktuelle Untersuchung des DSSV e. V., Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen, ergibt diese erschreckende Zahlen.

Durch die Entscheidung der Politik für die 2G-/3G-Regelung droht der Fitnessbranche ein Umsatzverlust von weiteren 1,34 Mrd. EUR und ein Rückgang von weiteren 35,8 Prozent der Mitglieder. Corona-Tests sind aktuell für Nichtgeimpfte Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fitness- und Gesundheitsdienstleistungen in den Anlagen. Ab dem 11. Oktober 2021 sollen diese kostenpflichtig sein. Damit werden für die Endverbraucher finanzielle Hürden aufgebaut, die ihnen den Zugang zu Gesundheits- und Bewegungsangeboten verwehren. Insbesondere sozial schwächer gestellte Mitglieder der Bevölkerung müssen in der Folge auf die Inanspruchnahme von Fitness- und Gesundheitsdienstleistungen verzichten.

Bei der strengeren 2G-Regelung, wie sie beispielsweise in Hamburg schon als Option besteht, werden Ungeimpfte pauschal ausgeschlossen. Der Zugang zu Fitness- und Gesundheits-Anlagen ist dann nur vollständig geimpften und genesenen Mitgliedern gestattet. Die Impfquote unter den Fitnesstreibenden liegt mit 64,2 Prozent zwar höher als die Quote in Deutschland (59,4 Prozent, Stand 25.08.2021). Dennoch würde das bundesweite Inkrafttreten dieser Regelung bedeuten, dass über 3,3 Millionen Personen der Zutritt zu Fitness- und Gesundheitseinrichtungen verwehrt wird, obwohl diese über bestehende und gültige Verträge mit den Einrichtungen verfügen.

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